Das Landratsamt Nordsachsen, Jugendamt, hat gem. § 8 a SGB VIII den gesetzlichen Schutzauftrag zu gewährleisten und in diesem Zusammenhang Meldungen mit Verdacht der Kindeswohlgefährdung zu prüfen.

Da in vielen Fällen nicht immer eine drohende Kindeswohlgefährdung abgewendet werden kann, muss zum Schutz des Kindes oder des Jugendlichen dieses/dieser in Obhut genommen werden. Hierbei gilt es schnell zu handeln und eine geeignete Unterbringungsmöglichkeit mit entsprechender sozialpädagogischer Betreuung zu finden.

Bisher werden diese Aufgaben vollumfänglich – während der Dienstzeiten des Jugendamtes als auch außerhalb der Dienstzeiten - durch die Mitarbeiter des Jugendamtes wahrgenommen. Damit war meist verbunden, dass sich gerade in den Abend- oder Nachtzeiten sowie an Feiertagen die Suche nach adäquaten Unterbringungsstellen für den Allgemeinen Sozialen Dienst neben der bestehenden Krisenintervention oftmals als schwierig herausstellte.

Mit der Einrichtung eines eigenen Kinder- und Jugendnotdienstes (KJND) soll im Krisenfall durch den Einsatz eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe, insbesondere die sofortige Verknüpfung von Krisenintervention mit sozialpädagogischer Einflussnahme, mit gleichzeitiger Bereithaltung von Inobhutnahmestellen sowie sofortige Hilfe und Unterstützung im betreffenden Fall für alle Beteiligte erfolgen.

Frau Wegner als Jugendhilfeplanerin steht für Rückfragen unter carola.koch@lra-nordsachsen.de oder unter der Telefonnummer 03421-758 1070 zur Verfügung.