Das Landratsamt ist im Landkreis Nordsachen gemäß § 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m § 47 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) die nach Landesrecht für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Behörde und im Speziellen nach § 48 SächsNatSchG für die Unterschutzstellung von Naturschutzgebieten (NSG) zuständig. 

Das NSG „Werbeliner See“ ist überwiegend Teil des Vogelschutzgebietes Special Protection Area (SPA) „Agrarraum und Bergbaufolgelandschaft bei Delitzsch“.  Für die Sicherung der Schutzziele des NSG ist es erforderlich, einen naturschutzfachlich fundierten Pflege- und Entwicklungsplan für die erforderlichen landschaftspflegerischen Maßnahmen zu erarbeiten. Ziel des Projektes ist es, die hohe Wertigkeit der Tagebaufolgelandschaft des ehemaligen Braunkohletagebaus „Delitzsch-Südwest“ und des heutigen NSG „Werbeliner See“ für den Naturschutz und die Region zu erhalten und mit Akteuren vor Ort und dem Freistaat Sachsen gemeinsam weiter zu entwickeln. Es soll gleichzeitig ein Beitrag zur Sicherung der biologischen Vielfalt in der Bundesrepublik Deutschland und Europa geleistet werden, indem der Rückgang gefährdeter Arten gestoppt sowie die Situation für seltene Arten und Biotope verbessert wird.

Erster Schritt zur Zielerreichung bildet die Erstellung eines Pflege- und Entwicklungsplans. Finanzielle Unterstützung für die Zielerreichung erfährt der Landkreis Nordsachsen durch Zuwendungen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.

Es handelt sich hierbei nicht um die Bekanntgabe eines angedachten Ausschreibungsverfahrens, sondern um die notwendige Informations- und Publizitätspflicht des Begünstigten.