Die Untere Landwirtschaftsbehörde hat über die Genehmigung zum Verkauf der nachstehenden Grundstücke nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG vom 28.07.1961, zuletzt geändert am 27.11.2008, BGBl. I S. 2586) zu entscheiden:

Gemarkung: Gemeinde Jesewitz, Wölpern Flur 2 (Verlinkung auf den Öffentlichen Hinweis, Pdf-Dokument)

 

Leistungsfähigen landwirtschaftlichen Unternehmen, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert wären, wird Gelegenheit gegeben, dem

Landratsamt Nordsachsen

Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft

04855 Torgau

 

bis zum    25.07.2024    ihr Erwerbsinteresseschriftlich zu bekunden und mitzuteilen, welchen Preis sie bei einer eventuell gegebenen Erwerbsmöglichkeit anbieten würden.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Mitteilung eines Erwerbsinteressenten keinerlei Erwerbsansprüche begründet und den Absender nicht zum Beteiligten am Verwaltungsverfahren macht.