Die Untere Landwirtschaftsbehörde hat über die Genehmigung zum Verkauf der nachstehenden Grundstücke nach dem Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG vom 28.07.1961, zuletzt geändert am 27.11.2008, BGBl. I S. 2586) zu entscheiden:
Gemarkung: Gemeinde Jesewitz, Wölpern Flur 2 (Verlinkung auf den Öffentlichen Hinweis, Pdf-Dokument)
Leistungsfähigen landwirtschaftlichen Unternehmen, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes interessiert wären, wird Gelegenheit gegeben, dem
Landratsamt Nordsachsen
Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft
04855 Torgau
bis zum 25.07.2024 ihr Erwerbsinteresseschriftlich zu bekunden und mitzuteilen, welchen Preis sie bei einer eventuell gegebenen Erwerbsmöglichkeit anbieten würden.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Mitteilung eines Erwerbsinteressenten keinerlei Erwerbsansprüche begründet und den Absender nicht zum Beteiligten am Verwaltungsverfahren macht.