Allgemeine Informationen

Jäger müssen tot aufgefundene sowie krank erlegte Wildscheine (Indikatortiere) sofort melden. Das ist eine Forderung aus der Allgemeinverfügung der Landesdirektion Sachsen zum Schutz gegen die Afrikanischen Schweinepest (ASP), die seit dem 20.10.2020 für den gesamten Freistaat gilt. Im Falle einer Einschleppung des ASP-Erregers ist eine Früherkennung von zentraler Bedeutung für die effektive Tierseuchenbekämpfung.

Neben der Anzeigepflicht gilt für Jäger auch die Mitwirkungspflicht. Das bedeutet, die Jagdausübungsberechtigten sind aufgefordert, bei der Kennzeichnung, Bergung und Entsorgung der Indikator-Tiere mitzuwirken und diese Maßnahmen zu dulden. Die Verantwortung dafür obliegt dem örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt. Dem Jagdausübungsberechtigten wird der Aufwand des Meldens tot aufgefundener sowie krank erlegter Wildschweine mit 30 Euro und die Unterstützung der Bergung und Beseitigung ebenfalls mit 30 Euro je Wildschwein entschädigt.

Es ist daher bei jedem Indikator-Tier im Landkreis Nordsachsen das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landratsamtes zu kontaktieren – während der Dienstzeit telefonisch unter der 03421/758-5202 und nach Dienstschluss über die Integrierte Rettungsleitstelle Leipzig 0341/55004-4000.

 

Allgemeinverfügung des Landkreises Nordsachsen

In Zusammenhang mit der Einrichtung einer Sperrzone I im Landkreis Nordsachsen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest erlässt das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreise Nordsachsen eine Allgemeinverfügung zur Verbringung von jagdlich gesund erlegten Wildschweinen aus der Sperrzone I.(PDF, 2,4 MB)

Sofern die in der Allgemeinverfügung aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen frisches Wildschweinefleisch und Wildschweinerzeugnisse innerhalb des Hoheitsgebietes Deutschland für den privaten häuslichen Gebrauch oder direkt zum Endverbraucher oder zu örtlichen Betrieben des Einzelhandels zur direkten Abgabe an den Endverbraucher verbracht werden. Es ist somit kein Antrag auf Ausnahmegenehmigung erforderlich.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Verbringung von verarbeiteten Wildschweinefleischerzeugnissen weiterhin nur mit Ausnahmegenehmigung nach Antragstellung erlaubt ist.

Allgemeinverfügungen der Landesdirektion

Die Landesdirektion Leipzig (LDS) hat in ihrer Allgemeinverfügung zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) vom 20.04.2023 die auch Pufferzone genannte Sperrzone I unter anderem auf Gebiete des Landkreises Nordsachsen ausgeweitet. Hintergrund ist laut LDS allerdings nicht die Ausbreitung des Infektionsgeschehens auf den Landkreis. Vielmehr werde auf diese Weise eine Rechtsgrundlage für die geplante Errichtung einer Doppelzäunung im Sinne eines Schutzkorridors geschaffen.

 

Verfahrensablauf

Veterinäramt vereinfacht Abgabe von Trichinen- und ASP-Proben

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LüVa) des Landkreises Nordsachsen gibt mit Beginn des Monats April den hiesigen Jagdausübungsberechtigten die Möglichkeit, die gesetzlich vorgeschriebenen Proben von Schwarzwild, Dachs, Nutria etc. zur Untersuchung auf Trichinen sowie die Blutproben von Schwarzwild zur Untersuchung auf Afrikanische Schweinepest (ASP) per Briefkasteneinwurf an den Standorten des Landratsamtes in Torgau, Delitzsch, Eilenburg und Oschatz abzugeben. Die Annahme von Blutproben zur Untersuchung auf den ASP-Erreger ist allerdings nur für im Landkreis Nordsachsen erlegtes Schwarzwild möglich.

Die Proben können montags 7.30 Uhr bis freitags 10 Uhr durchgängig auch außerhalb der Öffnungszeiten des Landratsamtes in die dafür vorgesehenen Briefkästen eingeworfen werden. Damit will die Verwaltung bürgerfreundlich und flexibel auf die aus tierseuchenrechtlicher Sicht dringend notwendige verstärkte Bejagung von Schwarzwild in Zeiten der ASP reagieren. Das Untersuchungsergebnis kann der Jäger online direkt unter www.lueva.landkreis-nordsachsen.de abrufen, indem er die Nummer seines Wildursprungsscheines eingibt. Anschließend lässt sich ein entsprechendes Formular ausdrucken, das zusammen mit den Durchschlägen des Wildursprungsscheins als Nachweis über die Untersuchung und deren Ergebnis dient.

In einer Übergangsphase werden die Proben bis zum 31. Juli 2022 auch noch persönlich an den LüVa-Standorten Torgau und Delitzsch entgegengenommen. Der Kauf von Wildursprungsmarken und –scheinen sowie die Ausgabe von Kabevetten für die Entnahme von Blutproben zur Untersuchung auf ASP inklusive der hierfür nötigen Begleitscheine ist weiterhin über das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt während der Sprechzeiten möglich.

Für Rückfragen steht das Amt während der Öffnungszeiten unter den Telefonnummern 03421/758-5252 oder 03421/758-5225 zur Verfügung. Schriftliche Anfragen können per E-Mail unter lueva@lra-nordsachsen.de an das zuständige Sachgebiet Fleischhygiene gerichtet werden.

Was es bei der Probenabgabe zu beachten gilt, lesen Sie bitte im Merkblatt nach.

Ansprechpartner

Birgit Kögel

Amtliche Fachassistentin

Sachgebiet Fleischhygiene

Mike Preil-Sarge

Amtlicher Fachassistent

Sachgebiet Fleischhygiene

Haus: B

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