Allgemeine Informationen

In gewissen Lebenslagen ist eine amtsärztliche Begutachtung nötig. Dabei werden die Personen entsprechend untersucht und ein Gutachten entsprechend der gesetzlichen Norm ausgestellt.

Begutachtet werden:

  • Beamte, Lehrer bei Verbeamtungen, Dienstfähigkeiten, Kurbeihilfen
  • Asylsuchende als Notwendigkeit von medizinischen Leistungen
  • Prüflinge zur Eignungsfestellung zur Prüfung
  • Steuerpflichtige zur Bestätigung medizinisch notwendiger Leistungen
  • Adoptierende zum Ausschluss lebensverkürzender Erkrankungen
  • Menschen mit Behinderung oder von Behinderung Bedrohte (Eingliederungshilfe, ambulant betreutes Wohnen, besondere Wohnformen, Werkstatt für behinderte Menschen)

Verfahrensablauf

Termin vereinbaren

Begutachtung zum Termin

Kosten

Prüfungsfähigkeit (74,00 )

Gutachten für Adoptierende (104,00 )

Bescheinigung für das Finanzamt (104,00 )

Ansprechpartner

Anja Viereckl

Sachbearbeiterin amtsärztlicher Dienst

Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst

Kathleen Richter

Medizinische Fachangestellte

Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst

Uta Schmidt

Sachbearbeiterin amtsärztlicher Dienst

Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst

Haus: A

Sibylle Hrsto

Assistentin ärztlicher Dienst

Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst

Haus: A

Sören Pätz

Medizinischer Fachangestellter

Sachgebiet Amtsärztlicher Dienst

Haus: A

Formulare & Online-Dienste

Formulare

Rechtsgrundlage

  • SächsBG, BeamstG
  • AsylbLG
  • EStDV
  • Adoptionsgesetz
  • SGB IX für den Kommunalen Sozialverband KSV