Allgemeine Informationen

Zur Erleichterung des Reiseverkehrs ist es Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen im Zeitraum zwischen dem 1. Juli bis einschließlich dem 31. August zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen verboten, an Samstagen zu fahren.

Sollten Sie in diesem Zeitraum jedoch aus triftigen Gründen mit dem LKW die Straße nutzen müssen, dann benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

Voraussetzungen

Die Beförderung ist weder mit anderen Verkehrsmitteln noch außerhalb der Verbotszeit möglich.

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis beantragen Sie mit dem dafür vorgesehenen Formular. Die Behörde entscheidet anschließend über Ihren Antrag und sendet Ihnen die Ausnahmegenehmigung (einschließlich Auflagen und Bedingungen) schriftlich zu.

Fristen

Die Bearbeitung des Antrags nimmt einige Zeit in Anspruch. Beantragen Sie die Genehmigung also rechtzeitig, da Sie diese bei der Fahrt mitführen müssen.

Kosten

Je nach Art und Umfang der Ausnahme (10,20 bis 179,00 )

Ansprechpartner

Service-Hotline Straßenverkehrsamt

03421/758 5100

Straßenverkehrsamt

Julia Schmich

Sachbearbeiterin Personen- und Güterverkehr (Bereich Torgau/Oschatz)

Sachgebiet Straßenverkehrsbehörde

Haus: B

Formulare & Online-Dienste

Benötigte Unterlagen

Sie müssen die Dringlichkeit Ihres Transports nachweisen. Fügen Sie dazu folgende Unterlagen Ihrem Antrag bei:

  • Fracht- und Begleitpapiere
  • für grenzüberschreitenden Verkehr im Nachweis über die Abfertigungszeiten der Grenzzollstelle für Ladungen auf Lastkraftwagen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I. Für ausländische Kraftfahrzeuge, in deren Zulassungspapieren zulässiges Gesamtgewicht und Motorleistung nicht eingetragen sind, ist eine entsprechende amtliche Bescheinigung erforderlich.

Rechtsgrundlage