Allgemeine Informationen

Schülerinnen und Schüler an Abendgymnasien und Kollegs (zweiter Bildungsweg) und höheren Fachschulen können unter bestimmten Voraussetzungen BAföG erhalten.

Wie viel BAföG steht mir zu?

Die Höhe des BAföG richtet sich bei Schülern nach der Art der Schule, die besucht wird. Darüber hinaus wird auch das Einkommen der Eltern berücksichtigt.

Um abschätzen zu können, ob und in welcher Höhe ein BAföG-Anspruch bestehen könnte, können Sie sich die beispielhaften Modellrechnungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung anschauen und den BAföG-Rechner nutzen.

Weiterführende Informationen

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie bestimmte staatliche Sozialleistungen, wie BAföG, beziehen, können Sie sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

Voraussetzungen

  • Die von Ihnen gewählte Ausbildung ist förderungsfähig.
  • Sie verfügen nicht über die finanziellen Mittel, um Ihren Bedarf zu decken.

Verfahrensablauf

Wenn Sie bereits volljährig sind, können Sie selbst einen Antrag auf BAföG stellen, wenn nicht, muss dies ein gesetzlicher Vertreter (in der Regel Ihre Eltern) übernehmen. Informieren Sie sich im Vorfeld, ob eine Ausbildungsförderung in Frage kommt. Nähere Auskunft erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.

  • Antragsformulare beziehen Sie hier über Amt24 oder direkt über die zuständige Stelle. Füllen Sie die Vordrucke aus, unterschreiben Sie diese und stellen Sie die nötigen Nachweise zusammen (Hinweise dazu im Antrag). Online-Hilfe bietet Ihnen der "Assistent für BAföG-Anträge für den Freistaat Sachsen" (BAföG online).
  • Reichen Sie den Antrag und alle Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die Antragsstelle prüft Ihren Antrag, unter Umständen werden sich noch Rückfragen ergeben.
  • Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und in welcher Höhe Sie Ausbildungsförderung erhalten.

Hinweis: Ausführliche Informationen zur Antragstellung bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung im BAföG-Internetportal.

Fristen

Bewilligungszeitraum

jeweils 1 Jahr

Zuwendungsdauer

bis zum Ausbildungsende

Kosten

keine

Ansprechpartner

Christine Gesch

Sachgebietsleiterin

Sachgebiet Wohngeld, BAföG, Eltern-/Landeserziehungsgeld

Nicole Börner

SB BAföG (R-Z)

Sachgebiet Wohngeld, BAföG, Eltern-/Landeserziehungsgeld

Jasmin Drubig

SB BAföG (K-Q)

Sachgebiet Wohngeld, BAföG, Eltern-/Landeserziehungsgeld

Lena Klemm

SB BAföG (A-J)

Sachgebiet Wohngeld, BAföG, Eltern-/Landeserziehungsgeld

Formulare & Online-Dienste

Benötigte Unterlagen

Die nötigen Unterlagen sind im Antrag aufgeführt. Verlangt werden insbesondere:

  • Nachweise über Einkommen und Aufwendungen (auch der Eltern und des Ehepartners oder Partners der eingetragenen Lebenspartnerschaft)
  • Ausbildungsbescheinigung

Rechtsgrundlage

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)