Allgemeine Informationen

Das Bauordnungs- und Planungsamt verwahrt alle Bauakten ab 1990. Ältere Bauakten können im Archiv des Landratsamtes eingesehen werden. Eine Bauakteneinsicht ist nur möglich, wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden kann. Eine Einsicht in Bauakten wird grundsätzlich nur Grundstückseigentümern bzw. deren Bevollmächtigten gewährt. Der Eigentumsnachweis muss durch einen aktuellen Grundbuchauszug, welcher nicht älter als 6 Monate sein darf, belegt werden. Für die Bauakteneinsicht ist ein persönliches Erscheinen erforderlich. Die Einsichtnahme ist im Regelfall gebührenpflichtig.

Ansprechpartner

Kristin Adler

Mitarbeiterin Aufbewahrung, Arbeitsarchiv

Bauordnungs- und Planungsamt

Haus: 4

Steffi Conrad

Sekretärin

Bauordnungs- und Planungsamt

Haus: 4