Allgemeine Informationen

Die öffentliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift kann die Akzeptanz einer durch Sie erteilten Vollmacht erhöhen. Ihre Vorsorgevollmacht und Ihre Betreuungsverfügung können Sie durch die örtlich zuständige Betreuungsstelle (Betreuungsbehörde) beglaubigen lassen.

Die öffentliche Beglaubigung ist erforderlich, wenn der oder die Bevollmächtigte Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt abgeben soll und seine oder ihre Vollmacht nicht bereits notariell beglaubigt ist. Auch wenn in Ihrem Namen eine Erbausschlagung – zum Beispiel wegen Überschuldung des Nachlasses – erklärt werden soll, ist eine öffentlich beglaubigte Vollmacht notwendig. Die Beglaubigung der Unterschrift unter der Vollmacht ist auch dann erforderlich, wenn der oder die Bevollmächtigte berechtigt sein soll, Sie bei der Meldebehörde an- oder abzumelden.

Die öffentliche Beglaubigung kann jedoch eine notarielle Beurkundung nicht in allen Fällen ersetzen. Eine notarielle Beurkundung kann ausnahmsweise erforderlich sein, wenn die Vollmacht auch unwiderruflich zum Erwerb oder zur Veräußerung von Grundstücken oder Wohnungen oder zur Aufnahme von Verbraucherdarlehen berechtigen soll.

Tipp: Beziehen Sie bei sehr komplizierten rechtlichen Angelegenheiten eine Notarin oder einen Notar ein, die alternativ zur Betreuungsbehörde auch die Beglaubigung vornehmen können; holen Sie sich gegebenenfalls anwaltlichen Rat.

Weiterführende Informationen

 

Verfahrensablauf

Suchen Sie die Betreuungsbehörde persönlich mit der Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung und Ihrem Personaldokument auf.

  • Im Beisein der oder des Bediensteten ("Urkundsperson") setzen Sie eigenhändig Ihre Unterschrift auf die zu unterzeichnenden Dokumente.
  • Die Urkundsperson vergleicht Identität und Unterschrift und versieht die Dokumente mit einem Beglaubigungsvermerk und dem Amtssiegel.

 

Fristen

keine

Kosten

Gebühr (10,00 )

Liegt Bedürftigkeit vor, kann die Gebühr erlassen werden.

Ansprechpartner

Annika Gräbitz

Sachbearbeiterin Betreuungsbehörde, Zuständigkeitsbereich: Delitzsch, Eilfälle Kreiskrankenhaus Delitzsch + Klinikum Altscherbitz

Betreuungsbehörde

Haus: A

Nicole Leißner

Sachbearbeiterin Betreuungsbehörde

Sachgebiet Psychische Gesundheit

Haus: C

Galina Hamann

Sachbearbeiterin Betreuungsbehörde, Zuständigkeitsbereich: Eilenburg, Doberschütz, Mockrehna, Eilfälle Kreiskrankenhaus Eilenburg + Klinikum Altscherbitz

Betreuungsbehörde

Claudia Pfeiffer

Sachbearbeiterin Betreuungsbehörde - Bereich Torgau (inkl. Eilverfahren Klinik), Belgern-Schildau

Sachgebiet Psychische Gesundheit

Sylvia Kirschner

Sachbearbeiterin Betreuungsbehörde, Zuständigkeitsbereich: Arzberg, Belgern-Schildau, Torgau, Oschatz, Eilfälle Fachkrankenhaus Hubertusburg

Betreuungsbehörde

Antje Lungershausen

Sachbearbeiterin Betreuungsbehörde, Zuständigkeitsbereich: Beilrode, Belgern-Schildau, Dahlen, Dommitzsch, Dreiheide, Elsnig, Torgau, Eilfälle Kreiskrankenhaus Torgau

Betreuungsbehörde

Formulare & Online-Dienste

Formulare

Benötigte Unterlagen

Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung im Original

Personalausweis oder Reisepass

Rechtsgrundlage