Allgemeine Informationen

Sie haben ein beschädigtes Verkehrszeichen oder eine Störung einer Ampel entdeckt? Am besten melden Sie dies umgehend der örtlichen Straßenverkehrsbehörde, damit der Schaden beziehungsweise die Störung behoben werden kann und die Sicherheit des Straßenverkehrs gewährleistet bleibt.

Hinweis: Fehlende oder ausgefallene Verkehrszeichen können eine akute Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen. In solchen und ähnlichen Fällen, in denen eine unmittelbare Gefahr besteht und Sie aus verschiedenen Gründen die zuständige Stelle nicht erreichen können, ist es ratsam die Polizei zu informieren.

Verfahrensablauf

 

Fristen

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlage