Allgemeine Informationen

Die Mitarbeiter des Sachgebietes Immissionsschutz nehmen Lärm-, Rauch- und Geruchsbeschwerden auf.

Grundlage dafür ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Dieses regelt Rechte und Pflichten von Anlagenbetreibern und Behörden. Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädliche Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Das Sachgebiet Immissionsschutz ist die zutändige Behörde für nahezu alle Anforderungen nach dem BImSchG und für viele der auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungen. Insbesondere sind folgende Aufgaben zu nennen:

Ansprechpartner

Kathrin Schirmer

Stellv. Sachgebietsleiterin, Sachbearbeiterin IED-Anlagen

Sachgebiet Immissionsschutz

Haus: 4

Benötigte Unterlagen