Allgemeine Informationen

Sollte aus nachvollziehbaren Gründen eine Bestattung nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen möglich sein, ist von den verantwortlichen Angehörigen oder vom Bestatter eine Wartefristverlängerung zu beantragen. [...]

Auch kann das Ordnungsamt Wartefristverlängerungen beantragen, zum Beispiel falls die Ermittlung von Angehörigen (§ 10 SächsBestG) eines* Toten längere Zeit in Anspruch nimmt.

Einheitliche Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie als Bestattungsunternehmer den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – d. Red.

 

 

Verfahrensablauf

  • Die Verlängerung der Wartefrist beantragen Sie schriftlich beim Gesundheitsamt des Sterbeortes.
  • Das Gesundheitsamt erteilt Ihnen eine Genehmigung zur Bestattung außerhalb der Bestattungsfrist (Wartefristverlängerung).
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.

 

Fristen

Wartefristverlängerung

wird in der Regel noch am Tag der Antragstellung gewährt

Regelmäßige Mindestwartefrist

ob Erdbestattung oder Einäscherung, die Bestattung darf frühestens 48 Stunden nach Feststellung des Todes erfolgen

Längste regelmäßige Wartefrist

eine Erdbestattung oder Einäscherung muss innerhalb von 8 Tagen nach Feststellung des Todes vollzogen sein

Kosten

Wartefristverlängerungskosten (35,00 )

Ansprechpartner

Karsten Nagel

Fachkraft für Hygieneüberwachung

Sachgebiet Hygiene

Haus: A

Formulare & Online-Dienste

Benötigte Unterlagen

Ihr formloses Anschreiben muss folgende Angaben enthalten:

  • Name, Vornamen, Anschrift, Geburtsdatum, Sterbedatum des Verstorbenen
  • Begründung der Wartefristverlängerung
  • Angabe des Datums der (geplanten) Erdbestattung oder Einäscherung
  • Namen und Anschrift einschließlich Fax-Nummer des Bestatters

Rechtsgrundlage