Allgemeine Informationen

Das Jugendamt darf entsprechend dem Aufgabenkatalog nach § 59 SGB VIII kostenlos beurkunden. Dies betrifft z.B. Verpflichtungen zum Kindesunterhalt, Anerkennung der Vaterschaft und Sorgeerklärungen (auch vor Geburt).

Beurkundungen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

 

Ansprechpartner

Heike Achtelik

Urkundsperson

Beurkundung

Benötigte Unterlagen

Vaterschaft

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)
  • Mutterpass
  • Geburtsurkunden der Eltern im Original

Hinweis: Sollte die Kindesmutter noch verheiratet und nicht vom Ehemann schwanger sein, kann die Vaterschaftsanerkennung nur beurkundet werden, wenn die Scheidung bei Gericht anhängig ist oder ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren eingereicht wurde. Als Nachweis ist das Geschäftszeichen des Amtsgerichtes erforderlich.

Sorgerechtserklärung

  • Geburtsurkunde des Kindes im Original
  • Vaterschaftsanerkennung
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)

Beurkundung Unterhalt

benötigte Unterlagen gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung)

  • bisheriger Unterhaltstitel, wenn vorhanden
  • Aufforderungsschreiben durch Rechtsanwalt/ Jugendamt

Das Jugendamt führt auch das Sorgeregister und erteilt daraus Auskünfte.