Allgemeine Informationen

Wenn Sie

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II, SGB XII,
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld oder
  • Kinderzuschlag erhalten oder wenn Sie
  • nur über ein geringes Einkommen verfügen und Ihnen die finanzielle Belastung durch den Elternbeitrag nicht zuzumuten ist,

erhalten Sie unter Umständen eine Ermäßigung oder der Elternbeitrag wird Ihnen ganz erlassen.

Hinweis: Ob Ihr Kind in eine kommunale Einrichtung geht oder in die Kindertagesstätte eines freien Trägers, spielt dabei keine Rolle.

Das Jugendamt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat dem Träger der Einrichtung auf Antrag die Absenkungsbeiträge nach § 15 SächsKitaG zu erstatten.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Übernahme des Elternbeitrages ist ein Antrag und die Vorlage des entsprechenden vollständigen Leistungsbescheides. Eine Einkommensprüfung wird bei Bezug von den o.g. Leistungen nicht durchgeführt.

Sind Eltern/Elternteile, insbesondere Alleinerziehende, nicht im Bezug der o.g. Leistungen, wird auf Antrag geprüft, ob die Übernahme des Kostenbeitrages zumutbar ist. Nach Prüfung der Einkommensverhältnisse kann der Elternbeitrag ganz oder teilweise vom Jugendamt erstattet werden.

Verfahrensablauf

Bitte reichen Sie bei Erstantrag den Betreuungsvertrag mit der Kindestageseinrichtung ein.

Anträge auf Übernahme der Elternbeiträge der Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege sind auch in allen Bürgerbüros des Landratsamtes erhältlich. Anträge können in den Bürgerbüros abgegeben werden. Außerdem erfolgt dort eine Beratung der Bürger.

Zuständigkeiten

Ansprechpartner:

RegionTelefon-Nr.Ansprechpartner
Arzberg, Beilrode, Dommitzsch, Dreiheide, Elsnig, Mockrehna, Torgau, Trossin, Zinna03421 758-6166Frau Kopsch
Delitzsch, Doberschütz, Krostitz, Rackwitz, Schkeuditz, Schönwölkau, Wiedemar03421 758-6169Frau Winkler
Belgern-Schildau, Cavertitz, Dahlen, Jesewitz, Laußig, Liebschützberg, Mügeln, Naundorf, Oschatz, Wermsdorf, Zschepplin03421 758-6534Frau Franke
Bad Düben, Eilenburg, Löbnitz, Taucha03421 758-6535Frau Iseler

Fristen

Gewährungsdauer: laut Bescheid
Verlängerung: auf Antrag (Beantragung vor Fristablauf)

Erstattung Absenkungsbeiträge

Der Antrag ist quartalsweise bis zum 15. des Folgemonats einzureichen.

Kosten

keine

Ansprechpartner

Christin Merzsch

Sachgebietsleiterin

Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe

Stefanie Franke

SB Zuschüsse für Elternbeiträge

Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe

(Region: Belgern-Schildau, Cavertitz, Dahlen, Jesewitz, Laußig, Liebschützberg, Mügeln, Naundorf, Oschatz, Wermsdorf, Zschepplin)

Cornelia Iseler

SB Zuschüsse für Elternbeiträge

Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe

(Region: Bad Düben, Eilenburg, Löbnitz, Taucha)

Nicole Winkler

SB Zuschüsse für Elternbeiträge

Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe

(Region: Delitzsch, Doberschütz, Krostitz, Rackwitz, Schkeuditz, Schönwölkau, Wiedemar)

Antje Kopsch

SB Zuschüsse für Elternbeiträge

Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe

(Standort: Arzberg, Beilrode, Dommitzsch, Dreiheide, Elsnig, Mockrehna, Torgau, Trossin, Zinna)

Formulare & Online-Dienste

Benötigte Unterlagen

Informationen

  • Welche Unterlagen benötigt werden, hängt auch davon ab, ob der Antragsteller oder die Antragstellerin angestellt ist oder freiberuflich arbeitet, studiert oder arbeitslos ist. Was genau benötigt wird, ist im Antrag benannt. 

Rechtsgrundlage