Allgemeine Informationen

LEADER steht für „Liaison Entre Actions de Développement de l'Économie Rurale“ (Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft) und ermöglicht mit dem strategischen Bottom-up-Ansatz die Mitwirkung an der Gestaltung ihrer Region durch individuelle Projekte.

In der aktuellen europäischen Förderperiode setzt der Nationale Strategieplan zur gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) die Rahmenbedingungen für die Förderung der ländlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland. Der GAP-Strategieplan legt für jedes Bundesland die individuellen Förderschwerpunkte fest.

Im Landkreis Nordsachsen gibt es drei LEADER-Regionen mit jeweils eigenen Entwicklungskonzepten. Daher unterscheiden sich die Fördermöglichkeiten für Unternehmen, Kommunen, Vereine und Privatpersonen innerhalb der drei LEADER-Regionen. Es empfiehlt sich daher, Kontakt zu den jeweiligen Regionalmanagements aufzunehmen um durch eine entsprechende Beratung die Möglichkeiten abschätzen zu können.

Welches Regionalmanagement für Sie zuständig ist, hängt vom Förderort Ihres Projektes ab. In der Gebietskulisse des Freistaates Sachsen ist die jeweilige Kommune einer LEADER-Region und einem Ansprechpartner/ Regionalmanagement zugeordnet (https://www.laendlicher-raum.sachsen.de/leader-2021-2027-11098.html).

Für welche Vorhaben ist eine Projektförderung möglich?

Eine Förderung kann bspw. für Spielplätze, Sanierung von Wohnhäusern/Vereinsheimen bis hin zu Konzepten und Studien erfolgen. Mehr Beispiele finden Sie hier (https://www.laendlicher-raum.sachsen.de/praxisbeispiele-aus-dem-bereich-laendliche-entwicklung-14355.html).
Ob Ihre Projektidee förderungswürdig ist, erfahren Sie bei Ihrem Regionalmanagement.

Konditionen

Art der Förderung

  • Zuschüsse (Anteilsfinanzierung)

Höhe

  • je nach der Art der Vorhaben und der Charakteristik der Antragstellenden

Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf diese Förderung besteht nicht.

Weiterführende Informationen

  • LEADER 2023-2027 - Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung (externer Link)

Voraussetzungen

 Antragsberechtigte
  • natürliche und juristische Personen des Privatrechts (bspw. eingetragene Vereine, GmbH etc.) und juristische Personen des öffentlichen Rechts
Weitere Voraussetzungen
  • Die Vorhaben müssen der Entwicklungsstrategie des Leader-Gebietes entsprechen.
  • Wesentliche Grundlage für die Antragstellung ist ein positives Votum des regionalen Entscheidungsgremiums der LEADER-Region.

 

Verfahrensablauf

Das Förderprinzip LEADER basiert auf einem zwei-stufigen Verfahren. Zuerst wird das potentielle Förderprojekt nach der Förderwürdigkeit in der LEADER-Region und anschließend in einem Auswahlverfahren vom regionalen Entscheidungsgremium nach Kohärenz- und Rankingkriterien bewertet.

Mit dem positiven Votum des Entscheidungsgremiums kann der Antragsteller den Förderantrag bei der Bewilligungsbehörde stellen. Diese prüft die Förderfähigkeit des Projektes, d. h. dieses muss die Anforderungen der Förderrichtlinie (bspw. Eigentumsverfügung, Plausibilität der Projektkosten) und die spezialgesetzlichen Bestimmungen (z. B. Baurecht, Denkmalschutzrecht, Wasserrecht etc.) erfüllen.

Auf das Bewilligungsverfahren folgt nach der Umsetzung des Vorhabens das Auszahlungsverfahren, wobei die Realisierung des beantragten Projektes geprüft wird. Im Anschluss erfolgt die Auszahlung der geprüften Zuwendung.

Zuständigkeiten

Regionalmanagements 

Im Landkreis Nordsachsen stehen in den drei LEADER-Regionen Regionalmanagements als Ansprechpartner für Projektideen zur Verfügung. Die Fördermöglichkeiten für Unternehmen, Kommunen, Vereine und Privatpersonen unterscheiden sich innerhalb der drei nordsächsischen Regionen. Es empfiehlt sich daher, Kontakt zu den Regionalmanagements aufzunehmen um durch eine entsprechende Beratung die Möglichkeiten abschätzen zu können..

 

Bewilligungsbehörde: 

Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft

SG Ländliche Entwicklung

Dorothea Barrot

Dr.-Belian-Straße 5

Tel. 03421 758-1060

Kosten

Die Bewilligung bzw. Ablehnung von Fördermittelanträgen ergeht kostenfrei.

Es ist jedoch zu beachten, dass bei erfolglosen Widersprüchen grundsätzlich Verwaltungskosten erhoben werden.

Ansprechpartner

Dorothea Barrot

Sachgebietsleiterin

Sachgebiet Ländliche Entwicklung

Haus: 5

Formulare & Online-Dienste

Online-Dienste

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Umsetzung von LEADER-Entwicklungsstrategien ab 2023 (Förderrichtlinie LEADER – FRL LEADER/2023)