Allgemeine Informationen

Der Erwerb und Umgang mit explosionsgefährdeten Stoffen bedarf einer Erlaubnis. Diese wird in der Regel für die Dauer von 5 Jahren erteilt. Sie kann inhaltlich und räumlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden soweit dies zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder von erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für Dritte erforderlich ist.

Voraussetzungen

Voraussetzungen:

  • vollendetes 21. Lebensjahr
  • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
  • Nachweis der erforderlichen Fachkunde für den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährdeten Stoffen
  • Nachweis eines Bedürfnisses für die beabsichtigte Tätigkeit (Vorderladenschießen, Böllerschießen, Laden und Wiederladen von Patronenhülsen)

Zuständigkeiten

Um Wartezeiten für Sie zu vermeiden, bitten wir im Vorfeld um eine Terminvereinbarung mit den jeweiligen Sachbearbeitern (siehe Ansprechpartner).

Die allgemeinen Sprechzeiten finden Sie auf der Startseite der Homepage unter Öffnungszeiten (oder einfach hier klicken).

Ansprechpartner

Jens Gebhardt

Sachbearbeiter Jagd-und Waffenrecht

Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht

(Einzugsgebiet: Torgau)

Marcel Mansch

Sachbearbeiter Jagd- und Waffenrecht

Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht

(Einzugsgebiet: Torgau)

Josefine Müller-Marendowska

Sachbearbeiterin Jagd- und Waffenrecht

Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht

Haus: B

(Einzugsgebiet: Delitzsch, Eilenburg, Schkeuditz, Taucha)

Laura Schroth

Sachbearbeiterin Jagd- und Waffenrecht

Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht

Haus: B

(Einzugsgebiet: Delitzsch, Eilenburg, Schkeuditz, Taucha)

Kevin Schmidt

Sachbearbeiter Jagd- und Waffenrecht

Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht

(Einzugsgebiet: Oschatz)