Allgemeine Informationen

Bei Verlust oder Diebstahl Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief) benötigen Sie als Ersatz neue Zulassungsbescheinigungen Teil I oder II.

Findet sich eine verloren geglaubte Zulassungsbescheinigung nach Ausstellung des Ersatzes wieder, müssen Sie diese bei der Zulassungsbehörde abgeben.

Seit dem 01.10.2005 werden die alten Fahrzeugpapiere gegen neue Zulassungsbescheinigungen ausgetauscht.

Hinweis: Bei einigen Anliegen wird gegebenenfalls der Zulassung eine situationsbestimmte Einzelfallentscheidung zu Grunde gelegt. Um die Vollständigkeit der Unterlagen bei Beantragung zu gewährleisten, wird darum gebeten, vorher telefonisch oder per E-Mail (kfz-zulassung@lra-nordsachsen.de) den Kontakt zur Zulassungsbehörde aufzunehmen.

Voraussetzungen

  • bei Diebstahl: Diebstahlsanzeige bei der Polizei
  • bei Verlust: Verlustanzeige bei der Zulassungsbehörde
  • (Je nach Aktenlage wird eine Versicherung an Eides statt verlangt.)

 

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief) müssen Sie bei der zuständigen, das Kennzeichen führenden Zulassungsbehörde stellen.

Bei einem zwischenzeitlichen Umzug kann auch die Zulassungsbehörde Ihres Wohnbereiches aufgesucht werden. Zur Bearbeitung wird dann eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Kennzeichen führenden Zulassungsbehörde benötigt.

Sie können auch einen Vertreter mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen. Eine eventuell erforderliche eidesstattliche Versicherung vor der Zulassungsbehörde kann allerdings nur durch denjenigen abgegeben werden, bei dem der Verlust eingetreten ist.

  • Bei Diebstahl empfiehlt es sich, eine Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige vorzulegen.
  • Bei Verlust eines Dokumens ist üblicherweise eine persönliche Vorsprache des letzten Inhabers des Dokuments erforderlich, da die Zulassungsbehörde in der Regel eine Versicherung an Eides statt verlangen wird (gegen Gebühr).
  • Alternativ kann die eidesstattliche Versicherung vor einer Notarin oder einem Notar abgegeben werden. In diesem Fall kann die Antragstellung bei der Zulassungsbehörde durch einen Bevollmächtigten mit schriftlicher Vollmacht erfolgen.

 

Fristen

keine

Kosten

je nach Vorgang (12,00 bis 62,50 )

gegebenenfalls Versicherung an Eides statt (30,70 )

Ansprechpartner

Service-Hotline Straßenverkehrsamt

03421/758 5100

Straßenverkehrsamt

Formulare & Online-Dienste

Online-Dienste

Benötigte Unterlagen

gültiger Personalausweis (im Original) oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung (nicht älter als 3 Monate)

Verlusterklärung bzw. eidesstattliche Erklärung und ggf. Diebstahlsanzeige der Polizei

bei Vertretung: zusätzlich

  • schriftliche Vollmacht
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Bevollmächtigten
  • gegebenenfalls: die vor einem Notar abgegebene eidesstattliche Versicherung des Fahrzeughalters

Nachweis der Hauptuntersuchung (bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein)

Kaufvertrag bzw. Eigentumsnachweis (bei abweichender Haltereintragung in den Fahrzeugpapieren)

Rechtsgrundlage