Allgemeine Informationen

Den Umgang mit Waffen oder Munition regelt das Waffengesetz des Bundes. Wenn Sie auf Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder in Island, Norwegen und der Schweiz Waffen mitnehmen wollen – beispielsweise um an einem Schießwettbewerb teilzunehmen – benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.

In einigen Staaten ist vor der Einreise die vorherige Zustimmung der dort zuständigen Stelle erforderlich und in den Feuerwaffenpass einzutragen. Sie sollten sich daher vor Antritt der Reise über die genauen Bedingungen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Staates (Botschaft oder Generalkonsulat) erkundigen.

Für Jäger und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedstaaten gewisse Erleichterungen.

Voraussetzungen

Sie müssen zum Besitz der Waffen berechtigt sein, die Sie in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen lassen wollen.

Verfahrensablauf

  • Den Europäischen Feuerwaffenpass beantragen Sie bitte ausschließlich auf dem amtlich vorgeschriebenen Formular. Dieses finden Sie unter Online-Dienste oder erhalten Sie im Landratsamt.
  • Füllen Sie auf dem Antrag die entsprechenden Felder aus und reichen Sie diesen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Ordnungsbehörde ein.

 

Zuständigkeiten

Um Wartezeiten für Sie zu vermeiden, bitten wir im Vorfeld um eine Terminvereinbarung mit den jeweiligen Sachbearbeitern (siehe Ansprechpartner).

Die allgemeinen Sprechzeiten finden Sie auf der Startseite der Homepage unter Öffnungszeiten (oder einfach hier klicken).

Fristen

Geltungsdauer

  • fünf Jahre
  • (zweimalige Verlängerung um jeweils fünf Jahre möglich)

Kosten

Ausstellung des Europäischen Feuerwaffenpasses (EFP) (80,00 )

Ein- und Austragungen von Waffen im EFP (je Waffe 35,00 )

Ansprechpartner

Jens Gebhardt

Sachbearbeiter Jagd-und Waffenrecht

Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht

(Einzugsgebiet: Torgau)

Marcel Mansch

Sachbearbeiter Jagd- und Waffenrecht

Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht

(Einzugsgebiet: Torgau)

Josefine Müller-Marendowska

Sachbearbeiterin Jagd- und Waffenrecht

Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht

Haus: B

(Einzugsgebiet: Delitzsch, Eilenburg, Schkeuditz, Taucha)

Laura Schroth

Sachbearbeiterin Jagd- und Waffenrecht

Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht

Haus: B

(Einzugsgebiet: Delitzsch, Eilenburg, Schkeuditz, Taucha)

Kevin Schmidt

Sachbearbeiter Jagd- und Waffenrecht

Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht

(Einzugsgebiet: Oschatz)

Formulare & Online-Dienste

Benötigte Unterlagen

Antragsvordruck (Waffenrechtliche Erlaubnis, Antrag)

Waffenbesitzkarte, in der die Waffe eingetragen ist, die Sie mitführen wollen

Lichtbild (Porträt)

Rechtsgrundlage

  • § 32 Waffengesetz (WaffG) – Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes, Europäischer Feuerwaffenpass
  • § 33 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) – Europäischer Feuerwaffenpass
  • § 1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Bestimmung der Verwaltungsgebühren und Auslagen (Sächsisches Kostenverzeichnis – SächsKVZ) – Anlage 1 zu § 1, Ziffer 99 Waffenrecht