Allgemeine Informationen

Sie möchten Ihren rosafarbenen oder grauen Führerschein in den fälschungssicheren Führerschein im Scheckkartenformat eintauschen? Ihr Führerschein ist verloren gegangen und Sie benötigen einen neuen? In diesen Fällen benötigt die Führerscheinstelle in der Regel eine sogenannte Karteikartenabschrift.

Die Abschrift enthält alle Eintragungen Ihres Führerscheins und bestätigt, dass Ihre Fahrerlaubnis gültig ist und welche Fahrzeugklassen Sie fahren dürfen.

Hinweis: Die Abschrift ist nur dann nötig, wenn Sie Ihren neuen Führerschein nicht bei der Behörde beantragen, die Ihren letzten Führerschein ausgestellt hat.

Beispiel: Ihr alter Führerschein wurde in Dresden ausgestellt und kommt abhanden. Da Sie mittlerweile im Landkreis Nordsachsen leben, ist die Fahrerlaubnisbehörde in Dresden nicht mehr für Sie zuständig. Damit die für Sie zuständige Behörde in Nordsachsen Ihnen einen neuen Führerschein ausstellen kann, benötigt diese in den meisten Fällen eine Karteikartenabschrift. Diese Abschrift müssen Sie bei der Dresdner Behörde beantragen, da Ihr letzter Führerschein dort ausgestellt wurde.

Verfahrensablauf

  • Sie wenden sich telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an die zuständige Stelle und bitten um eine Karteikartenabschrift.
  • Sobald der zuständigen Stelle alle nötigen Informationen vorliegen, sendet sie die Abschrift direkt an die Fahrerlaubnisbehörde, bei der Sie den neuen Führerschein beantragt haben.

 

Fristen

keine

Kosten

keine

Ansprechpartner

Service-Hotline Straßenverkehrsamt

03421/758 5100

Straßenverkehrsamt

Formulare & Online-Dienste

Online-Dienste

Benötigte Unterlagen

nur bei schriftlichem Antrag erforderlich

  • formloser Antrag auf Ausstellung einer Karteikartenabschrift, enthält:
    • Name, Vorname, Geburtsdatum
    • Anschrift des Antragstellers oder der Antragstellerin
    • Telefonnummer für Rückfragen
    • Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis
    • Adresse der Fahrerlaubnisbehörde, bei der Sie den neuen Führerschein beantragt haben

Falls nötig, kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen anfordern.

Rechtsgrundlage