Allgemeine Informationen

Der Freistaat Sachsen gewährt Zuwendungen zum Ausbau und zur qualitativen Weiterentwicklung von Maßnahmen der Schulsozialarbeit im Freistaat Sachsen. Gefördert werden Angebote an und in allgemeinbildenden Schulen.

Das Landratsamt Nordsachsen ist als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe neben der Planungsverantwortung zuständig für die Weiterleitung der Mittel in öffentlich-rechtlicher Form an anerkannte Träger der Jugendhilfe auf Antrag bis zum 01.07. des Vorjahres.

Ansprechpartner

Katja Großer

SB Fördermittel

Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe

Josephine Jülich

SB Fördermittel

Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe

Benötigte Unterlagen