Allgemeine Informationen

Früherkennung und Frühförderung sind Angebote für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder und deren Familien.

Wesentliche Aufgabe und Ziel der Frühförderung ist es, eine drohende oder bereits eingetretene Behinderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erkennen, drohenden Behinderungen entgegenzuwirken, Auswirkungen vorhandener Behinderungen durch gezielte Förder- und Behandlungsmaßnahmen auszugleichen oder zu mildern und betroffene Familien zu beraten.

Welche Leistungen sind möglich?

Die Früherkennung und Frühförderung umfasst:

  • interdisziplinär konzipierte Eingangs-, Verlaufs- und Abschlussdiagnostik,
  • heilpädagogische und medizinisch-therapeutische Hilfen und
  • alltagsunterstützende Beratung und die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und Bezugspersonen der betroffenen Kinder.

Die Leistungen können – unabhängig von der Art der Behinderung – vom Zeitpunkt der Geburt an bis zum Schuleintritt gewährt werden. Grundlage dafür ist ein Förder- und Behandlungsplan.

Wer bietet die Leistungen an?

Folgende Einrichtungen bieten mit unterschiedlichen medizinischen, therapeutischen und heilpädagogischen Schwerpunkten Leistungen der Früherkennung und Frühförderung an:

  • Interdisziplinäre Frühförder- und Frühberatungsstellen (IFF):
    • Interdisziplinäre Frühförderstellen sind familien- und wohnortnahe Dienste und Einrichtungen, die der Früherkennung, Behandlung und Förderung von Kindern dienen. In interdisziplinärer Zusammenarbeit von qualifizierten medizinisch-therapeutischen und heilpädagogischen Fachkräften wird eine drohende oder bereits eingetretene Behinderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkannt und die Behinderung durch gezielte Förder- und Behandlungsmaßnahmen ausgeglichen oder gemildert.
  • Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) in Aue, Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig und Riesa:
    • Sozialpädiatrische Zentren (SPZ) sind fachübergreifend arbeitende Einrichtungen, die fachlich-medizinisch unter ständiger ärztlicher Leitung stehen. Die frühzeitige Erkennung, Diagnostik und Behandlung durch die SPZ ist auf Kinder ausgerichtet, die wegen Art, Schwere oder Dauer ihrer Behinderung oder einer drohenden Behinderung nicht von geeigneten Ärzten oder geeigneten IFF behandelt werden können.
  • Audiologisch-phoniatrisches Zentrum (APZ) in Chemnitz:
    • ambulante Einrichtung speziell für hör- und sprachgeschädigte Kinder
Auskünfte erhalten Sie:
  • bei Ihrem Kinderarzt bzw. Kinderärztin,
  • bei Ihrem Sozialamt,
  • bei Ihrer Krankenkasse und
  • bei den Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung.

Weiterführende Informationen

 

Voraussetzungen

Das Angebot richtet sich an behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder, die noch nicht eingeschult sind, unter anderem mit:

  • Auffälligkeiten in der allgemeinen Entwicklung,
  • Problemen im sozial-emotionalen Bereich,
  • Auffälligkeiten in der Fein- und Grobmotorik,
  • Wahrnehmungsproblemen,
  • Auffälligkeiten beim Sprechen,
  • Seh- und Hörstörungen,
  • diagnostizierten Behinderungen oder
  • psychosomatischen Beschwerden.

Das Angebot gilt auch für die Eltern dieser Kinder beziehungsweise ihre Bezugspersonen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie sich hinsichtlich der Entwicklung Ihres Kindes Sorgen machen oder wenn eine Entwicklungsbeeinträchtigung oder Behinderung Ihres Kindes vorliegt, können Sie sich an Ihren Kinderarzt beziehungsweise Ihre Kinderärztin oder an eine Interdisziplinäre Frühförder- und Frühberatungsstelle (IFF) wenden. Dort werden Sie beraten und bei der Antragstellung unterstützt.

  • Nach einer Beratung in einer IFF oder bei Ihrem Kinderarzt bzw. Ihrer Kinderärztin wird Ihnen eine Überweisung an eine IFF oder – wenn erforderlich – an ein SPZ ausstellen. Dort wird auf der Grundlage einer interdisziplinären Diagnostik unter ärztlicher Verantwortung ein Förder- und Behandlungsplan aufgestellt. Dieser ist auf den individuellen Bedarf Ihres Kindes ausgerichtet und umfasst die Leistungen, die voraussichtlich zur Förderung und Behandlung Ihres Kindes nötig sind.
  • Als Erziehungsberechtigte unterschreiben Sie diesen Förder- und Behandlungsplan.
  • Der interdisziplinär erstellte Förder- und Behandlungsplan wird den Rehabilitationsträgern zur Entscheidung vorgelegt.
  • Nach Genehmigung des Förder- und Behandlungsplan erhalten Sie eine Ausfertigung

 

Fristen

Beginn

ab der Geburt oder bei Auffälligkeiten während der frühkindlichen Entwicklung

Ende

spätestens bei Aufnahme in die Schule

Hinweis

Wenn Sie hierzu Fragen haben oder konkrete Hilfe benötigen, wenden Sie sich an Ihren Kinderarzt oder an eine Interdisziplinäre Frühförder- und Frühberatungsstelle. Je früher Sie sich beraten lassen, desto besser ist es.

Kosten

Kosten für Leistungen der Früherkennung und Frühförderung werden von den Rehabilitationsträgern übernommen. Rehabilitationsträger sind der örtliche Träger der Eingliederungshilfe und die gesetzlichen Krankenkassen. Bei gesetzlich versicherten Kindern entstehen für die Eltern keine Kosten.

Ansprechpartner

Claudia Hempel

SB Eingliederungshilfe u18 (N-R, W-Z), Behindertenfahrdienst (N-Z)

Sachgebiet Eingliederungshilfe, Allgemeiner Sozialer Dienst

Sylke Ulbrich

SB Eingliederungshilfe u18 (S-V)

Sachgebiet Eingliederungshilfe, Allgemeiner Sozialer Dienst

Caroline Moy

SB Eingliederungshilfe u18 (A-E), Leistungen über Tag und Nacht (Internate/Wohnheime) (A-J)

Sachgebiet Eingliederungshilfe, Allgemeiner Sozialer Dienst

Haus: C

Anke Persdorf

SB Eingliederungshilfe u18 (K-M)

Sachgebiet Eingliederungshilfe, Allgemeiner Sozialer Dienst

Sina Marie Albrecht

SB Eingliederungshilfe u18 (G-J), Leistungen über Tag und Nacht (R-Z)

Sachgebiet Eingliederungshilfe, Allgemeiner Sozialer Dienst

Nicole Fromm

SB Eingliederungshilfe u18 (F), ü18 (A-Z), Leistungen über Tag und Nacht (Internate/Wohnheime) (K-Q), Behindertenfahrdienst (A-M)

Sachgebiet Eingliederungshilfe, Allgemeiner Sozialer Dienst

Rechtsgrundlage