Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Unternehmen einen Transport im öffentlichen Straßenraum durchführen möchten, dessen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewicht die nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung der Straßenverkehrsbehörde.

Hinweis: Für Großraum- und Schwerlasttransporte müssen Sie besonders sorgfältig planen. Es wird empfohlen, die Details frühzeitig mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu besprechen.

Bearbeitungsdauer

  • bis zu 2 Wochen

Hinweis: Bei größeren Transporten und damit verbundenen statischen Nachrechnungen kann die Bearbeitung auch mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Voraussetzungen

Um für den geplanten Transport eine Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung zu erhalten, muss dieser folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Eine Beförderung auf der Schiene und/oder auf dem Wasser kommt nicht in Frage.
  • Es stehen geeignete Straßen zur Verfügung. Die Verkehrssicherheit und der Schutz der Infrastruktur (Straßen, Brücken, Tunnel) stehen dabei im Vordergrund.

Verfahrensablauf

Für die Beantragung der Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung steht Ihnen in Sachsen das Online-Verfahren "Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS)" zur Verfügung.

Fristen

keine

Kosten

  • EUR 40,00 bis EUR 1.300,00

Ansprechpartner

Andreas Brode

Sachbearbeiter Großraum- und Schwerlastverkehr

Sachgebiet Straßenverkehrsbehörde

Haus: B

Jutta Dorn

Sachbearbeiterin Großraum- und Schwerlastverkehr

Sachgebiet Straßenverkehrsbehörde

Haus: B

Service-Hotline Straßenverkehrsamt

03421/758 5100

Straßenverkehrsamt

Formulare & Online-Dienste

Benötigte Unterlagen

Information

  • eine von Ihnen unterschriebene Haftungserklärung
  • für die Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO (übermäßige Straßenbenutzung): Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO

Die Behörde wird sich bei Ihnen melden, wenn weitere Unterlagen zur Bearbeitung des Antrags nötig sind.

Rechtsgrundlage

  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    • § 29 Absatz 3 – Übermäßige Straßenbenutzung
    • § 46 Absatz 1 Nummern 2 und 5  – Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis
    • § 47 – Örtliche Zuständigkeit
    • § 18 Absatz 1 – Autobahnen und Kraftfahrstraßen
    • § 22 Absätze 2 bis 4 – Ladung
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    • § 32 – Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
    • § 34 – Achslast und Gesamtgewicht
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
  • Richtlinie zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten (RGST 1992)
  • Richtlinie zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten (RGST 2013)