Allgemeine Informationen

Wenn Sie Ihren Impfausweis verloren haben, kann das Gesundheitsamt einen neuen ausstellen und die beim Gesundheitsamt gespeicherten Impfungen eintragen. Das muss entsprechend beantragt werden. 

Überdies können Sie Impfungen im Ausweis auch nachtragen lassen, wenn ihr impfender Arzt verhindert ist. Dazu muss eine Meldung des impfenden Arztes über ihre Impfungen erfolgt sein. Diese Meldung ist jedoch nicht verpflichtend und so kann es sein, dass ein Nachtrag durch das Gesundheitsamt nicht möglich ist. Duplikate können auch erstellt werden bei Vorlage eines alten Impfausweises oder SV-Ausweises in denen Impfungen dokumentiert wurden. Impfausweise ohne Eintragungen werden nicht ausgegeben.

Voraussetzungen

Ihre Impfungen sind beim Gesundheitsamt gespeichert.

    

 

Verfahrensablauf

Duplikat:

  • Formular ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben, evtl. Impfnachweise (alter SV-Ausweis, alter Impfpass) anhängen und an das Gesundheitsamt schicken.
  • Impfausweis und Rechnung werden per Post versendet. Bei direkter Vorsprache wird der Impfausweis ebenfalls ausgegeben und kann direkt bezahlt werden.

Nachtrag:

  • telefonisch Termin vereinbaren
  • zum Termin Impfausweis und Impfnachweis mitbringen und nachtragen lassen

Zuständigkeiten

Der impfende Arzt ist für die Dokumentation verantwortlich. Wenn dieser verhindert ist, dann kann Ihnen das Gesundheitsamt alle bekannten Impfungen in ihren Impfausweis oder ein Duplikat übertragen.

Kosten

Duplikat (20,00 )

Formulare & Online-Dienste

Formulare

Rechtsgrundlage

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) § 22 Impf-, Genesenen- und Testdokumentation