Allgemeine Informationen

Meldepflichtige Krankheiten

Bei bestimmten Krankheiten besteht für Ärzte eine Meldepflicht nach dem IfSG und der sächsischen IfSGMeldeVO an das Gesundheitsamt. Die namentliche Meldung schließt den Verdacht einer Erkrankung, die Erkrankung selbst sowie den Tod ein.

Verfahrensablauf

Das vollständig ausgefüllte Meldeformular senden Sie bitte an:

Infektionsmeldungen@lra-nordsachsen.de oder per Fax an 03421 758-856399.

Ansprechpartner

Gudrun Pauksch

Hygieneingenieurin

Sachgebiet Hygiene

Karsten Nagel

Fachkraft für Hygieneüberwachung

Sachgebiet Hygiene

Haus: A

Formulare & Online-Dienste

Formulare

Rechtsgrundlage

Infektionsschutzgesetz § 6 

IfSGMeldeVO