Allgemeine Informationen
Wenn Sie umziehen, müssen Sie die Adresse in Ihrem Jagdschein entsprechend ändern lassen.
Die Adressänderung können Sie persönlich oder schriftlich beantragen. Wenn Sie eine andere Person damit beauftragen, muss diese eine Vollmacht von Ihnen vorlegen.
Tipp: Sie können die Adressänderung auch bei der nächsten Jagdscheinverlängerung vornehmen lassen, wenn diese in Kürze anstehen sollte.
Zuständigkeiten
Um Wartezeiten für Sie zu vermeiden, bitten wir im Vorfeld um eine Terminvereinbarung mit den jeweiligen Sachbearbeitern (siehe Ansprechpartner).
Fristen
keine
Kosten
keine
Ansprechpartner
Sachbearbeiter Jagd-und Waffenrecht
Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht
(Einzugsgebiet: Torgau)
Sachbearbeiter Jagd- und Waffenrecht
Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht
(Einzugsgebiet: Torgau)
Sachbearbeiterin Jagd- und Waffenrecht
Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht
Haus: B
(Einzugsgebiet: Delitzsch, Eilenburg, Schkeuditz, Taucha)
Sachbearbeiterin Jagd- und Waffenrecht
Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht
Haus: B
(Einzugsgebiet: Delitzsch, Eilenburg, Schkeuditz, Taucha)
Sachbearbeiter Jagd- und Waffenrecht
Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht
(Einzugsgebiet: Oschatz)
Benötigte Unterlagen
geänderter Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
Jagdschein
bei Verlängerung des Jagdscheins
- Nachweis der Jagdhaftpflichtversicherung
Rechtsgrundlage
- § 16 Sächsisches Jagdgesetz (SächsJagdG) – Jagdschein, Jägerprüfung, Falknerprüfung