Allgemeine Informationen

Wer die Jagd ausüben möchte, muss einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jahresjagdschein mit sich führen. Der Jahresjagdschein wird auf Antrag durch die Untere Jagdbehörde in der Regel für drei Jagdjahre erteilt.

Der Jagdschein kann auch als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage ausgestellt werden. Wer die Beizjagd ausüben will, benötigt einen Falknerjagdschein.

Weiterführende Informationen

Hinweise (Besonderheiten)

Jugendjagdschein

Wenn Sie zwischen 16 und 18 Jahren alt sind, erhalten Sie einen Jugendjagdschein für ein Jagdjahr. Sie dürfen damit nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person oder einer beauftragten Aufsichtsperson die Jagd ausüben. Die Begleitpersonen muss jagdlich erfahren sein.

Um Wartezeiten für Sie zu vermeiden, bitten wir im Vorfeld um eine Terminvereinbarung mit den jeweiligen Sachbearbeitern.

Wir bitten in diesem Zusammenhang um Beachtung der allgemeinen Sprechzeiten.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Nachweis der erforderlichen Sachkunde (Jägerprüfung)
  • Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung
  • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) in Verbindung mit dem Waffengesetz (WaffG)

Verfahrensablauf

Den Jagdschein können Sie persönlich oder schriftlich beantragen; zur Erstbeantragung sollten Sie persönlich vorsprechen.

Liegen alle Voraussetzungen vor, wird der Jagdschein erstellt.
Die Behörde händigt Ihnen das Dokument persönlich aus oder stellt Ihnen dieses mit der Post zu.
Beauftragen Sie eine andere Person mit der Abholung, muss diese eine Vollmacht von Ihnen vorlegen.

Zuständigkeiten

Um Wartezeiten für Sie zu vermeiden, bitten wir im Vorfeld um eine Terminvereinbarung mit den jeweiligen Sachbearbeitern (siehe Ansprechpartner).

Die allgemeinen Sprechzeiten finden Sie auf der Startseite der Homepage unter Öffnungszeiten (oder einfach hier klicken).

Fristen

Gültigkeit

  • Jahresjagdschein: bis zu 3 Jagdjahre

  • Tagesjagdschein: 14 Tage

  • Jugendjagdschein: 1 Jagdjahr

Dauer Jagdjahr

  • 01.04. - 31.03.

 

Hinweis

Sie erhalten den Jagdschein nur für den Zeitraum, für den Sie die Versicherung abgeschlossen haben.

Kosten

Verwaltungsgebühr

  • Jahresjagdschein: EUR 55,00
  • Tagesjagdschein: EUR 20,00
  • Jugendjagdschein: EUR 15,00

Jagdabgabe (zusätzlich)

  • Jahresjagdschein: EUR 20,00 / Gültigkeitsjahr
  • Tages- und Jugendjagdschein: je EUR 10,00

Ansprechpartner

Jens Gebhardt

Sachbearbeiter Jagd-und Waffenrecht

Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht

(Einzugsgebiet: Torgau)

Marcel Mansch

Sachbearbeiter Jagd- und Waffenrecht

Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht

(Einzugsgebiet: Torgau)

Josefine Müller-Marendowska

Sachbearbeiterin Jagd- und Waffenrecht

Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht

Haus: B

(Einzugsgebiet: Delitzsch, Eilenburg, Schkeuditz, Taucha)

Laura Schroth

Sachbearbeiterin Jagd- und Waffenrecht

Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht

Haus: B

(Einzugsgebiet: Delitzsch, Eilenburg, Schkeuditz, Taucha)

Kevin Schmidt

Sachbearbeiter Jagd- und Waffenrecht

Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht

(Einzugsgebiet: Oschatz)

Benötigte Unterlagen

Sachkundenachweis (Jägerprüfungszeugnis)

zwei Lichtbilder

Personalausweis

Nachweis einer geltenden Jagdhaftpflichtversicherung

  • mit einer Deckung von mindestens EUR 500.000 für Personenschäden und EUR 50.000 für Sachschäden

Rechtsgrundlage