Allgemeine Informationen

Als zentrales Steuerungsinstrument trägt Jugendhilfeplanung zur Gestaltung einer effektiven und bedarfsgerechten Jugendhilfe bei. Hier bewegt sich Jugendhilfeplanung stets im Spannungsfeld zwischen den gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen, von gesellschaftlichen Veränderungen und interkulturellen Herausforderungen, den Entscheidungen der Politik, den finanziellen Möglichkeiten des Landkreises und der Kommunen sowie den Erwartungen der Menschen an den Landkreis und die Gesellschaft.

Im Rahmen seiner Planungsverantwortung hat der Landkreis Nordsachsen als öffentlicher Träger: 

  1. den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen,
  2. den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen bestimmten Zeitraum zu ermitteln und
  3. die dafür notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen - auch, um unvorhergesehenen Bedarf decken zu können.

 

Verfahrensablauf

Im SGB VIII wird die Jugendhilfeplanung als eine ständige Aufgabe des Jugendhilfeausschusses benannt. Damit wird ihr hoher Stellenwert verdeutlicht. Der Jugendhilfeausschuss hat dafür Sorge zu tragen, dass durch die Verwaltung die Planungsaufgaben wahrgenommen werden (Zweigliedrigkeit des Jugendamtes). Den eigentlichen Planungsprozess, der unter der fachlichen Verantwortung der Verwaltung des Jugendamtes steht und umgesetzt wird, begleitet ein Unterausschuss. Arbeitsgemeinschaften gestalten den Beteiligungs- und Planungsprozess mit.

Im Landkreis Nordsachsen beschließt der Kreistag auf Empfehlung des Jugendhilfeausschuss die Jugendhilfeplanung.

Die Bedarfsaussagen und die abgeleitete Maßnahmeplanung werden in einem Jugendhilfeplan für einen bestimmten Zeitraum zusammengefasst.

Zuständigkeiten

Den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe obliegt für die Erfüllung der Aufgaben nach dem SGB VIII nicht nur die Gesamtverantwortung, sondern auch die Planungsverantwortung. Teil dieser Planungsverantwortung ist die Jugendhilfeplanung und die damit verbundene Steuerungsfunktion. Um diese Gesamtverantwortung wahrzunehmen, wird Jugendhilfeplanung im Landkreis Nordsachsen als Aushandlungsprozess mit größtmöglicher Beteiligung gestaltet.

Ansprechpartner

Carola Koch

Jugendhilfeplanerin

Jugendamt

Haus: A

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