Allgemeine Informationen

Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes/Jugendlichen durch das Tun oder Unterlassen der Sorgeberechtigten oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die dauerhafte oder zeitweilige Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben bzw. haben können.

Bei einer Gefährdung muss die Beeinträchtigung, die das Kind erleidet, gravierend sein und es muss die biographisch zeitliche Dimension beachtet werden. Kindeswohl bezieht sich auf gegenwärtige, vergangene und auf zukünftige Lebenserfahrung und Lebensgestaltung eines Kindes/Jugendlichen (Deutsches Jugendinstitut – Handbuch Kindeswohlgefährdung, 09/2004). 

Die folgenden Übersichten sollen Ihnen helfen, zu erkennen, ob das Wohl eines Kindes gefärdet ist. Darüber hinaus finden Sie einen Leitfaden und eine Hilfe zur Dokumentation einer möglichen Misshandlung sowie die Ansprechpartner, an die diese gemedelt werden muss. 

Zuständigkeiten

Meldung einer Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt:

Vermittlung einer "Insoweit erfahrenen Fachkraft": 03421 758-6523/-6175

  • Pseudonymisierte Fallberatung und Unterstützung bei der Planung des weiteren Vorgehens durch die "Insoweit erfahrene Fachkraft"

Kinderschutzhotline: 0800 19 210 00 (24h erreichbar)

Ansprechpartner

Andrea Bolze

Leiterin der Fachstelle Familiennetzwerk, Netzwerkkoordinatorin Kinderschutz und Frühe Hilfen

Sachgebiet Allgemeiner Sozialer Dienst

Formulare & Online-Dienste

Rechtsgrundlage

Die Rechte von Kindern/Jugendlichen sind in der UN-Kinderrechtskonvention benannt. In der Bundesrepublik Deutschland sind die Grundrechte aller Menschen im Grundgesetz zu finden. Detaillierte Bestimmungen sind im Familienrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie im Kinder- und Jugendhilferecht, dem Sozialgesetzbuch VIII, festgehalten.
 

Die wichtigsten Kinderrechte sind folgende:
• Recht auf Schutz vor Gewalt
• Recht auf Förderung und Beteiligung
• Recht auf Schutz vor Diskriminierung
• Recht auf Leben und Überleben
• Recht auf Entwicklung und Bildung
• Recht zur alters- und entwicklungsgemäßen Meinungsäußerung

Für Kinder/Jugendliche ist es schwer, selbst für ihre Rechte einzustehen. Zuallererst sind die Sorgeberechtigten (meistens die Eltern) dafür verantwortlich, ihre Kinder vor Gefahren zu schützen. 

(Quelle: Ist das Kindeswohl gefährdet? Eine Handreichung für Ehrenamtliche, Fachkräfte und Vorstände, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten Sachsen e.V. und Kinder- und Jugendring Sachsen e.V.)