Allgemeine Informationen

Mit dem Kindertagesstättenbedarfsplan stellt das Jugendamt die vielfältigen Betreuungsangebote für Kinder bis zur Vollendung des 4. Schuljahres im Landkreis Nordsachsen vor. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch ein ausreichendes und verlässliches Betreuungsangebot für Kinder ist eine wichtige Voraussetzung, um den Landkreis für junge Familien attraktiv zu gestalten. Die Kinder sollen ein qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot erhalten, denn die frühkindliche Bildung und Erziehung erleichtert dem Kind den Start ins Leben. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen bieten dem Kind vielfältige Erlebnis- und Erfahrungsmögichkeiten über den Familienrahmen hinaus und erfüllen damit einen eigenständigen alters- und entwicklungsspezifischen Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag im Rahmen einer auf die Förderung der Persönlichkeit des Kindes orientierten Gesamtkonzeption. Eine starke Trägervielfalt und damit eine Vielfalt von Konzepten spielt dabei auch für die Eltern eine immer größere Rolle.

Ziel der Bedarfsplanung ist es, gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden für die wohnhaften Familien ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot in Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten, Hort) und bei Tagesmüttern bereitzustellen. Im Ergebnis sollen alle Familien, die einen Antrag auf einen Betreuungsplatz stellen, im Laufe eines halben Jahres einen wohnortnahen Kita-Platz erhalten, auch im Integrations- und heilpädagogischen Bereich. Der Ausbau der Kindertagesbetreuung spielt dabei immer wieder eine große Rolle. Jedoch erfordert dies auch gute Fachkräfte, um den Qualitätsanspruch in der frühkindlichen Bildung und Erziehung gerecht zu werden. Der aktuelle Fachkräftemangel ist eine weitere Herausforderung für die Träger der Einrichtungen.

 

Dementsprechend umfasst der Bereich Kita-Planung und –Investition folgende Aufgaben:

  • Kindertagesstättenbedarfsplanung (§§ 79, 80 ff. SGB VIII; § 8 SächsKitaG; §§ 1, 20, 21)
  • Erstellung bedarfsplanerische Stellungnahmen
  • Personal- und Sachkosten (§ 14 SächsKitaG)
  • Landeszuschüsse für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen (§ 18 SächsKitaG)
  • Ermittlung des Investitionsbedarfes im Bereich Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen
  • Ermittlung des Investitionsbedarfes im Bereich Kindertageseinrichtungen anhand der Kita-Bedarfsplanung
  • Fördermittelberatung
  • Prüfung von Fördermittelanträge auf investive Förderung von Kindertageseinrichtungen sowie investive Förderung von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere Feststellung der Förderfähigkeit der Maßnahme

Ansprechpartner

Gina Schallert

SB Kitabedarfsplanung und -invest

Jugendamt

Haus: A

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Rechtsgrundlage

Sächsisches Gesetz über Kindertageseinrichtungen
Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - § 79 ff.