Allgemeine Informationen

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) verfolgt das Ziel, durch die Verbesserung der Agrarstruktur, im Rahmen integrierter ländlicher Entwicklungsansätze, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiter zu entwickeln. Die Maßnahmen sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur und einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen. Hauptbestandteil sind hier die Förderung von Flurneuordnungsverfahren und Verfahren zur Entwicklung von Dorfkernen von sächsischen Gemeinden.

Für welche Vorhaben sind Zuschüsse möglich?
  • Maßnahmen des Rahmenplans "Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz" (GAK-Rahmenplan) Förderbereich 1, Maßnahmengruppe A, Integrierte Ländliche Entwicklung

Hinweis: Förderung von GAK-Vorhaben nur nach gesondertem Aufruf des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft)

Konditionen

  • Anteilfinanzierung (Zuschuss)
Höhe
  • GAK-Maßnahmen: Fördersatz nach Vorgaben laut Aufruf
Höchstbetrag
  • GAK-Maßnahmen: Vorgaben laut Aufruf

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Weiterführende Informationen

Voraussetzungen

Maßnahmen des GAK-Rahmenplans

Entsprechend des Aufrufs des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung:

  • Gemeinden und Gemeindeverbände
  • Zusammenschlüsse regionaler Akteure mit eigener Rechtspersönlichkeit
  • juristische Personen des privaten Rechts
  • Teilnehmergemeinschaften, deren Zusammenschlüsse
  • Wasser- und Bodenverbände und ähnliche Rechtspersonen
  • einzelne Beteiligte / Tauschpartner

Hinweis: Beachten Sie die weiteren Voraussetzungen nach der Förderrichtlinie "LE 2014" beziehungsweise des GAK-Rahmenplans.

Verfahrensablauf

  • Förderanträge nach dem GAK-Rahmenplan (für die Programme „Vitale Dorfkerne“ und „Regionalbudget“) können nur nach gesonderten Aufruf des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung gestellt werden.

Vitale Dorfkerne

  • Die Auswahl der Projekte, die unterstützt werden sollen, erfolgt durch die LEADER-Aktionsgruppen.
  • Anschließend kann der Förderantrag bei der Bewilligungsbehörde gestellt werden. Diese prüft die Förderfähigkeit des Projektes und wird dieses mit Bescheid bewilligen oder ablehnen. Nach der Bewilligung und Realisierung des Vorhabens erfolgt das Auszahlungsverfahren.

Regionalbudget

  • Für das Programm „Regionalbudget“ können Fördermittelanträge nur nach gesonderten Aufruf bei der jeweiligen LAG gestellt werden.

Zuständigkeiten

Regionalmanagements 

Im Landkreis Nordsachsen stehen drei Regionen mit Regionalmanagements als Ansprechpartner für Projektideen zur Verfügung. Die Fördermöglichkeiten für Unternehmen, Kommunen, Vereine und Privatpersonen unterscheiden sich innerhalb der drei nordsächsischen Regionen. Es empfiehlt sich daher, Kontakt zu den Regionalmanagements aufzunehmen um durch eine entsprechende Beratung die Möglichkeiten abschätzen zu können.

 

Bewilligungsbehörde: 

Amt für Wirtschaftsförderung und Landwirtschaft

SG Ländliche Entwicklung

Dorothea Barrot

Dr.-Belian-Straße 5

Tel. 03421 758-060

 

 

Fristen

nicht festgelegt

Kosten

keine

Ansprechpartner

Dorothea Barrot

Sachgebietsleiterin

Sachgebiet Ländliche Entwicklung

Haus: 5

Benötigte Unterlagen

Antragsformulare (in Kürze unter "Formulare & Online-Dienste" abrufbar)

Nachweise über die Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit sowie die Gesamtfinanzierung der Maßnahme

Rechtsgrundlage