Allgemeine Informationen

Im Liegenschaftskataster werden Flurstücke mit ihren Grenzen, Flächengrößen, Nutzungen, Gebäuden und weiteren Angaben geführt. Es enthält auch die Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens, die nachrichtlich aus dem Grundbuch übernommen wurden.

Als Grundlage für den Lageplan zum Bauantrag, zum Nachweis der Grundstücksgrenzen, für Planung und Bodenordnung sowie für den Grundstücksverkehr dient ein aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster.

Hierzu gehören insbesondere die Liegenschaftskarte, Flurstücksnachweise sowie Flurstücksnachweise mit Eigentümerangaben.

Voraussetzungen

Grundsätzlich kann jeder Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen und Auszüge erhalten.

  • Auszüge mit Eigentümerdaten des amtlichen Vermessungswesens werden an Flurstückseigentümer, soweit die Daten ihr Flurstück betreffen, abgegeben.
  • Anderen Personen werden diese Informationen nur bereitgestellt, wenn ein berechtigtes Interesse besteht und offenkundig schutzwürdige Interessen Betroffener nicht entgegenstehen.

Verfahrensablauf

Die Übermittlung von Informationen aus dem Liegenschaftskataster beantragen Sie schriftlich, per Telefax, E-Mail oder Online-Formular bei

  • dem Vermessungsamt des Landkreises Nordsachsen oder
  • bei dem Landesamt für Geobasisinformation Sachsen.

Ihren Antrag auf Auszüge aus dem Liegenschaftskataster können Sie formlos senden:

Für den Antrag sind folgende Angaben erforderlich:

  • Name und Adresse des Antragstellers sowie des Kostenträgers (wenn abweichend vom Antragsteller ➔ bitte Kostenübernahmeerklärung beilegen)
  • Bezeichnung des Flurstücks, für welches die Auszüge beantragt werden (Gemarkung/Flur und Flurstücksnummer oder Lagebezeichnung)
  • Bezeichnung und Verwendungszweck der benötigten Unterlagen/Daten (bei personenbezogenen Daten bitte berechtigtes Interesse darlegen)
  • gewünschte Versandart (per Post, per E-Mail)
  • eventuell Telefonnummer für Rückfragen

Für Fragen zum Liegenschaftskataster, zur Katastervermessung oder zur Übermittlung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster erreichen Sie uns auch unter

Telefon: 03421 758-3432 oder 03421 758-3433

Zuständigkeiten

Neben den Unteren Vermessungsbehörden stellt das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen (GeoSN) ebenfalls Auszüge aus dem Liegenschaftskataster bereit:

–> Liegenschaftskataster - Landesamt für Geobasisinformation Sachsen

Darüber hinaus können auch Gemeinden und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) befugt sein, amtliche Auszüge aus der Liegenschaftskarte abzugeben.

Fristen

keine

Kosten

Auszug aus der Liegenschaftskarte (je Auszug 23,80 - 47,60 )

Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentumsnachweis sowie weitere Auszüge (Mindestens EUR 17,85 (je Flurstück EUR 11,90 - EUR 23,80) )

Ansprechpartner

Angela Löbel

Teamleiterin Geschäftsstelle

Sachgebiet Service

Jörg Teichmann

Sachgebietsleiter Service

Sachgebiet Service

Frank Jende

Teamleiter Datenbereitstellung und Dokumentenmanagementsystem

Sachgebiet Service

Formulare & Online-Dienste

Rechtsgrundlage