Allgemeine Informationen

Das Jugendamt erteilt auch Auskunft über die Nichtabgabe einer Sorgeerklärung. Dieses sogenannte Negativattest wird auf Antrag der Kindesmutter erstellt. Es dient als Nachweis der alleinigen elterlichen Sorge, wenn die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht verheiratet waren.

Ansprechpartner

Heike Achtelik

Urkundsperson

Beurkundung

Formulare & Online-Dienste

Benötigte Unterlagen

Antrag auf schriftliche Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister

Geburtsurkunde Kind mit Eintrag des Vaters

Gerichtsentscheidung sofern diese zu Teilen des Sorgerechts ergangen ist