Allgemeine Informationen

Schwimmbäder

Das Gesundheitsamt kontrolliert regelmäßig die Wasserqualität öffentlicher Beckenbäder. Grundlage ist das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz) in Verbindung mit der DIN 19643 „Aufbereitung und Desinfektion von Schwimm- und Badebeckenwasser“. Im Rahmen ihrer Überwachung besichtigen die Mitarbeiter der Gesundheitsämter die Anlagen und entnehmen aus jedem Becken eine Wasserprobe, die bakteriologisch und chemisch untersucht wird. Der Betreiber des Bades erhält mit dem Untersuchungsergebnis auch eine entsprechende Beratung beziehungsweise werden Maßnahmen angeordnet (Veränderungen bei der Aufbereitung des Wassers, erhöhte Frischwasserzufuhr oder ähnliches). Damit wird sichergestellt, dass vom Wasser in Schwimmbädern keine Gefahr für die menschliche Gesundheit ausgeht.

Badegewässer 

Die offizielle Badesaison in Sachsen beginnt in jedem Jahr am 15. Mai und endet am 15. September. In diesem Zeitraum führen die Gesundheitsämter regelmäßige Strandbesichtigungen und Beprobungen der Badegewässer durch. Die mikrobiologischen Untersuchungen der Wasserproben mit der laufenden Bewertung der Badewasserqualität entsprechend den Vorgaben der SächsBadegewVO erfolgen in der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA). Neben der mikrobiologischen Wasserbeschaffenheit werden auch Aufkommen und Vermehrung von Cyanobakterien (Blaualgen) überwacht.

Die Badegewässerüberwachung beinhaltet – neben den regelmäßigen Kontrollen – eine ausführliche Erfassung und Beschreibung aller gewässerrelevanten Daten, die anschließend zu sogenannten Badegewässerprofilen zusammengefasst werden. Die Verpflichtung zur Erstellung der Profile für jedes EU-Gewässer bildet einen der Schwerpunkte der SächsBadegewVO. Aus den Badegewässerprofilen und den aktuellen Überwachungsdaten werden Maßnahmen zur Sicherung beziehungsweise Verbesserung der Badegewässerqualität abgeleitet.

Jährlich werden die Badegewässer von der Europäischen Kommission anhand langfristiger Überwachungsdaten bewertet und anschließend den Qualitätskategorien: ausgezeichnet, gut, ausreichend beziehungsweise mangelhaft zugeordnet. Die Ergebnisse dieser Bewertung werden in einem zusammenfassenden Bericht veröffentlicht. Die Badegäste können sich sowohl im Internet als auch an der Badestelle über die aktuelle Qualitätseinstufung des jeweiligen Gewässers informieren.

Ansprechpartner

Simone Hentschel

Hygieneingenieurin

Sachgebiet Hygiene

Formulare & Online-Dienste

Rechtsgrundlage

Infektionsschutzgesetz - 7. Abschnitt: Wasser
Richtlinie 2006/7/EG über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG
Sächsische Badegewässer-Verordnung