Allgemeine Informationen

Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge töten oder betäuben wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie Ihrem Antrag unter anderem Sachkundenachweise der Personen beifügen, die beabsichtigen, die Tiere zu töten oder zu betäuben.

Weiterführende Informationen

 

Voraussetzungen

  • Notwendige Fähigkeiten und Kenntnisse (Sachkunde) zum Töten und Betäuben der Wirbeltiere

Verfahrensablauf

Um die Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Töten oder Betäuben von Wirbeltieren zu erhalten:

  • reichen Sie die erforderlichen Unterlagen und den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft anschließend die Unterlagen und die Voraussetzungen.

 

Fristen

Aufnahme der Tätigkeit

  • nach Erlaubniserteilung

Kosten

Verfahrenskosten für die Erteilung des Sachkundenachweises (je angefange viertel Stunde 18,00 )

Ansprechpartner

Dr. Barbara Lemm

Amtsleiterin des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Nancy Radig

Sekretärin

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Haus: B

Dana Rostin

Qualitätsmanagement-Beauftragte, Controlling

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Iris Zschernitz

Sachbearbeiterin Haushalt

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Haus: B

Benötigte Unterlagen

Sachkundenachweise für die Personen, die Wirbeltiere töten oder betäuben wollen

Skizze der Tätigkeitsstätte und Beschreibung der Räume und Einrichtungen, die der Tätigkeit dienen

Führungszeugnis

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Hinweis

Bitte informieren Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob ggf. weitere Unterlagen eingereicht werden sollen.

Rechtsgrundlage

  • § 11 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe e und Absatz 2 Tierschutzgesetz (TierSchG)
  • Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), Lfd. Nr. 91, Tarifstelle 13