Allgemeine Informationen

Wenn Sie Ihr Kind in der Grundschule Ihres Schulbezirks anmelden, beginnt die Schuleingangsphase. Mit der Schulanmeldung erhalten Sie von der Grundschule Informationen, wie Sie einen Termin zur Schulaufnahmeuntersuchung beim Gesundheitsamt vereinbaren können.

Die Schulaufnahmeuntersuchung ist die gesetzlich verankerte Pflichtuntersuchung für alle Kinder vor Schulbeginn. Eine Ärztin/ein Arzt des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes wird den Entwicklungsstand Ihres Kindes mit Blick auf den bevorstehenden Schuleintritt untersuchen. Mindestens ein Elternteil muss dabei sein, um der Ärztin oder dem Arzt die erforderlichen Auskünfte zu geben.

Voraussetzungen

An einer Schulaufnahmeuntersuchung müssen teilnehmen:

  • alle Kinder, die bis zum 30.06. des beginnenden Schuljahres das 6. Lebensjahr vollendet haben
  • vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder
  • Kinder, die auf Wunsch der Eltern vorzeitig eingeschult werden sollen

Hinweis: Kinder, die bis zum 30.09. des laufenden Jahres das 6. Lebensjahr vollendet haben und von den Eltern in der Schule angemeldet werden, gelten auch als schulpflichtig.

Verfahrensablauf

In der Regel wird bei der Schulanmeldung ein individueller Termin für die Schulaufnahmeuntersuchung vereinbart.

Die Untersuchung findet in den Räumen der Schule oder im Gesundheitsamt statt. Ein Elternteil/sorgeberechtigte Person muss bei der Untersuchung anwesend sein. Der erhobene Befund wird gleich mitgeteilt.

Der Arzt oder die Ärztin führt eine Untersuchung des Entwicklungsstandes Ihres Kindes durch. Hier werden vor allem die Bereiche in den Blick genommen, die für einen erfolgreichen Schulbesuch besondere Bedeutung haben. Dazu gehören:

  • Erfassung metrischer Daten (Körpergröße, -gewicht)
  • Durchführung von Seh- und Hörtests
  • körperliche Untersuchung
  • Überprüfung des Impfstatus und Impfberatung

Außerdem werden folgende Aspekte untersucht:

  • spielerische Erfassung schulrelevanter Hirnleistungsfunktionen
  • Allgemeinwissen
  • Fein- und Grobmotorik
  • motorisch-koordinative Leistungen
  • Hör- und Sehvermögen
  • logisches Denken
  • altersgemäße Sprachentwicklung
  • Lateralität (Händigkeit)
  • psychosoziales Verhalten

Befunde, die einer weiteren medizinischen Abklärung bedürfen, werden dem Sorgeberechtigten mitgeteilt und eine entsprechende Überweisung empfohlen. Die Eltern werden gegebenenfalls zu notwendigen Fördermaßnahmen beraten. Falls nötig, informiert der Kinder- und Jugendärztliche Dienst den Schulleiter bzw. die Schulleiterin über erforderliche schulische Maßnahmen und gibt allgemeine Hinweise.

Zuständigkeiten

Ansprechstelle

Kinder- und Jugendarzt oder Jugendärztin des öffentlichen Gesundheitsdienstes

Fristen

Untersuchungstermin

Der Termin muss im Untersuchungszeitraum bis zum 31.01. im Jahr des Schuleintritts stattfinden. 

Kosten

keine

Ansprechpartner

Dr. med. Katharina Mundt

Sachgebietsleiterin / Ärztin

Sachgebiet Kinder-, Jugend- und Zahnärztlicher Dienst

Haus: A

Formulare & Online-Dienste

Benötigte Unterlagen

Einladungsschreiben des Gesundheitsamtes

  • mit Angaben zur gesundheitlichen Vorgeschichte des Kindes, ausgefüllt und unterschrieben

Impfausweis

gelbes Vorsorgeheft

wenn vorhanden: Schwerbehindertenausweis, Brillenpass

bei Bedarf: Befundunterlagen

Rechtsgrundlage