Allgemeine Informationen

Schülerinnen und Schüler können aus gesundheitlichen Gründen von der Teilnahme am Sportunterricht freigestellt werden. Über Art und Umfang der Befreiung entscheidet bis zu einer Dauer von vier Wochen die jeweilige Sportlehrkraft.

Ab der Dauer von vier Wochen bedürfen Schulsportbefreiungen aus gesundheitlichen Gründen der Bestätigung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst. Wenn der Befreiungsgrund offenkundig ist, kann die Schule auf die Vorlage dieser amtsärztlichen Schulsportbefreiung verzichten.

Die durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst ausgefertigte „Kinder- und Jugendärztliche Bescheinigung über die Teilnahme am Sportunterricht“ wird von den Eltern in der Schule vorgelegt.

Bei Fragen können Sie sich auch per Mail an die Kollegen des Gesundheitsamtes wenden unter: Kindergesundheit@lra-nordsachsen.de

Verfahrensablauf

Für die Ausstellung einer Kinder- und Jugendärztlichen Bescheinigung über die Teilnahme am Sportunterricht muss ein (fach-)ärztlicher Befund mit einer Empfehlung zur Sportbefreiung vorliegen, der die Diagnose, die Art der Sportbefreiung (Vollbefreiung oder Teilbefreiung mit Hinweisen zu erforderlichen Einschränkungen) sowie die Dauer der Sportbefreiung enthält.

Der Befund ist dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Landratsamtes zu übermitteln.

Durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst wird die Bescheinigung über die Teilnahme am Sportunterricht ausgestellt und an die Eltern verschickt.

Die Eltern legen die Kinder- und Jugendärztliche Bescheinigung über die Teilnahme am Sportunterricht der Schule vor.

Ansprechpartner

Susan Bachmann

SB Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Sachgebiet Kinder-, Jugend- und Zahnärztlicher Dienst

Haus: A

Carola Gallios

Sachbearbeiterin Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Sachgebiet Kinder-, Jugend- und Zahnärztlicher Dienst

Haus: A

Stefanie Goldstein

Sachbearbeiterin Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Sachgebiet Kinder-, Jugend- und Zahnärztlicher Dienst

Stefanie Richter

Sachbearbeiterin Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Sachgebiet Kinder-, Jugend- und Zahnärztlicher Dienst

Haus: A

Sophie Eisenmann

Sachbearbeiterin Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Sachgebiet Kinder-, Jugend- und Zahnärztlicher Dienst

Vicky Kunze

Sachbearbeiterin Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Sachgebiet Kinder-, Jugend- und Zahnärztlicher Dienst

Claudia Weiße

Sachbearbeiterin Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

Sachgebiet Kinder-, Jugend- und Zahnärztlicher Dienst

Formulare & Online-Dienste

Benötigte Unterlagen

ausgefüllter Antrag

aktueller Arztbefund vom Fach- oder Kinderarzt

einschließlich Diagnosestellung, Empfehlung der Dauer der Sportbefreiung und Art der Einschränkungen

Rechtsgrundlage

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zum Schulsport in der jeweils gültigen Fassung

Schulbesuchsordnung, § 3 Befreiung

Merkblatt zur Datenerhebung nach Artikel 5, 6 sowie 13, 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)