Allgemeine Informationen

Tierärzte und Tierärztinnen, die eine angezeigte Hausapotheke betreiben, können beim örtlich zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt weitere Ausfertigungen der Apothekenbescheinigung erhalten.

Einheitliche Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Weiterführende Informationen

 

Verfahrensablauf

Die Bescheinigung erhalten Sie auf formlose Anfrage beim zuständigen Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt.

Fristen

keine

Kosten

Verfahrensgebühren (5,00 bis 120,00 )

Ansprechpartner

Dr. Barbara Lemm

Amtsleiterin des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Nancy Radig

Sekretärin

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Haus: B

Dana Rostin

Qualitätsmanagement-Beauftragte, Controlling

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Iris Zschernitz

Sachbearbeiterin Haushalt

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Haus: B

Formulare & Online-Dienste

Rechtsgrundlage