Allgemeine Informationen

Nachträgliche Änderungen (zum Beispiel Namens- oder Adressänderungen) oder die Aufgabe Ihrer Praxis oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unverzüglich angezeigt werden.

Einheitlicher Ansprechpartner

Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Weiterführende Informationen

Verfahrensablauf

Die Änderungsanzeige können Sie persönlich oder schriftlich vornehmen.

Fristen

unverzüglich

Hinweis: Der Landestierärztekammer müssen Änderungen innerhalb eines Monats gemeldet werden.

Kosten

keine

Ansprechpartner

Dr. Barbara Lemm

Amtsleiterin des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Nancy Radig

Sekretärin

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Haus: B

Dana Rostin

Qualitätsmanagement-Beauftragte, Controlling

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Iris Zschernitz

Sachbearbeiterin Haushalt

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

Haus: B

Formulare & Online-Dienste

Rechtsgrundlage

  • §§ 4, 10 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) – Kommunale Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes,  Anzeigepflicht, Berufsaufsicht