Allgemeine Informationen
Nachträgliche Änderungen (zum Beispiel Namens- oder Adressänderungen) oder die Aufgabe Ihrer Praxis oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit müssen dem Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unverzüglich angezeigt werden.
Einheitlicher Ansprechpartner
Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.
Weiterführende Informationen
- Einheitlichen Ansprechpartner beauftragen - Amt24-Leistung
Fristen
unverzüglich
Hinweis: Der Landestierärztekammer müssen Änderungen innerhalb eines Monats gemeldet werden.
Kosten
keine
Ansprechpartner
Amtsleiterin des Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramtes
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Sekretärin
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Haus: B
Qualitätsmanagement-Beauftragte, Controlling
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
04860 Torgau03421 758-5259
Sachbearbeiterin Haushalt
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Haus: B
04509 Delitzsch03421 758-5242
Formulare & Online-Dienste
Online-Dienste
Rechtsgrundlage
- §§ 4, 10 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG) – Kommunale Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes, Anzeigepflicht, Berufsaufsicht