Allgemeine Informationen

Bei Auftreten von Tuberkulose veranlasst das Gesundheitsamt gezielte Maßnahmen, um eine Weiterverbreitung der Erkrankung einzudämmen. Es überwacht beispielsweise Hygienemaßnahmen, unterstützt und kontrolliert die Einhaltung der Tuberkulosetherapie und veranlasst vorsorgliche Untersuchungen von Personen, die Kontakt zu einer ansteckenden Tuberkulose hatten.

Damit das Gesundheitsamt tätig werden kann, müssen alle Ärztinnen, Ärzte und Labore die Patienten und Patientinnen melden, bei denen sie eine Tuberkulose diagnostiziert haben.

Das Gesundheitsamt nimmt dann Kontakt mit den Betroffenen auf. Es berät über die Erkrankung und stellt Nachforschungen im Umfeld der Erkrankten an. Alle Personen, die in persönlichem Kontakt mit den Erkrankten standen, werden zum Infektionsrisiko befragt und wenn nötig, vorsorglich untersucht. So können Folgeinfektionen und weitere Erkrankungen zeitnah erkannt und behandelt werden.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Fachbereiches Tuberkulosefürsorge stehen für alle Fragen zur Tuberkulose zur Verfügung, schriftliche Anfragen senden Sie bitte an: tuberkulose@lra-nordsachsen.de.

Ansprechpartner

Tuberkulosefürsorge

Gesundheitsamt

Haus: A

Tina Thielecke

Sachbearbeiterin Tuberkulosefürsorge

Sachgebiet Sozialmedizin/Prävention

Formulare & Online-Dienste