Allgemeine Informationen

Die Urlaubssaison steht unmittelbar bevor. Viele Menschen reisen mit ihren Vierbeinern in die Ferien. Aus aktuellem Anlass und den langjährigen Erfahrungen an den Grenzkontrollstellen, z.B. am Flughafen Leipzig/Halle möchten wir u.a. auf rechtliche Bestimmungen beim grenzüberschreitenden Reisen mit Heimtieren, vor allem mit Hund, Katze oder Frettchen aufmerksam machen. Der Bundesverband der praktischen Tierärzte hat auf seiner Homepage wertvolle Tipps für Reisen mit dem Hund und anderen Heimtieren veröffentlicht, die wir hier in Auszügen wiedergeben möchten:

Reisevorschriften für Hunde, Katzen und Frettchen

Seit 2004 müssen Hunde, Katzen und Frettchen grundsätzlich mit Mikrochip oder - übergangsweise noch bis zum Jahr 2011 - durch Tätowierung gekennzeichnet sein, eine gültige Tollwutimpfung vorweisen und den neuen EU-Heimtierausweis mitführen, wenn sie grenzüberschreitend reisen. Diese Regelung gilt fürdie EU-Mitgliedsstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark (einschließlich Grönland und Faröer Inseln), Deutschland,Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch Guayana, Guadeloupe, Martinique und Réunion), Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal (einschließlich der Azoren und Madeira), Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien (einschließlich Balearen, Kanaren, Ceuta und Melilla), Tschechische Republik, Ungarn und Zypern, außerdem für Gibraltar.

Für die Einreise nach Irland, Schweden, Malta und das Vereinigte Königreich gelten für eine Übergangszeit von fünf Jahren zusätzliche Anforderungen. Detaillierte Informationen dazu erhalten sie auf den Webseiten der entsprechenden Botschaften.

Pass, Kennzeichnung und Impfung sind verbindliche Bestandteile der EU-Anforderungen, deshalb sollte der EU-Heimtierpass nur fürgekennzeichnete Tiere verwendet werden.

Wiedereinreise aus Drittländern

Die für das Reisen zwischen Mitgliedsstaaten festgelegten Regeln gelten ebenfalls für Nachbarländer, deren Tollwutstatus dem der EU entspricht. Zu diesen Ländern gehören: Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, die Schweiz undVatikanstadt. Gültiger Tollwutschutz, Kennzeichnung und Dokumentation im EU-Heimtierpass werden also bei der Einreise in diese Länder wie auch bei der Wiedereinreise nach Deutschland akzeptiert.

Reisen Heimtiere aus einem anderen Drittland nach einem Kurzaufenthalt (z. B. Urlaub) wieder nach Deutschland ein, gibt es zwei Möglichkeiten:

 1. Bei Einreise aus einem Land mit in Bezug auf Tollwut zufrieden stellender Tiergesundheitslage genügen ebenfalls eine gültige Tollwutschutzimpfung, die Kennzeichnung und Dokumentation im EU-Heimtierpass.

Derzeit gilt dies für folgende Länder: Ascension, Vereinigte Arabische Emirate, Antigua und Barbuda, Niederländische Antillen, Argentinien, Australien, Aruba, Bosnien und Herzegowina, Barbados,Bahrain, Bermuda, Belarus, Kanada, Chile, Fidschi, Falkland Inseln, Hongkong, Jamaika, Japan, St. Kitts und Nevis, Kaimaninseln, St. Lucia, Montserrat, Mauritius, Mexiko, Malaysia, Neukaledonien, Neuseeland, Französisch-Polynesien, St. Pierre und Miquelon,Russische Föderation, Singapur, St. Helena, Trinidad und Tobago, Taiwan,Vereinigte Staaten von Amerika (einschließlich Guam), St. Vincent und die Grenadinen, Britische Jungferninseln, Vanuatu, Wallis und Futuna, Mayotte (Stand:Oktober 2009). Für die Einreise in die genannten Länder gelten die einzelstaatlichen Bestimmungen!

2. Bei Einreise aus einem anderen Drittland muss das Tier rechtzeitig vor der geplanten Reise in Deutschland gegen Tollwut geimpft und der Antikörpertiter von einem zugelassenen Labor bestimmt werden. Alle Anforderungen für eine problemlose Wiedereinreise sind erfüllt, wenn das positive Titerergebnis (mind. 0,5 IE/ml Blut) ebenso wie die Impfung und Kennzeichnung im EU-Heimtierausweis dokumentiert sind und dieser mitgeführt wird. Die Antikörpertitrierung muss bei einem Heimtier, bei dem die Tollwutimpfung nach den vom Impfhersteller vorgegebenen Zeitabständen wieder aufgefrischt wird, nicht wiederholt werden. Für die Einreise in nicht gelistete Drittländer gelten ebenfalls die einzelstaatlichen Bestimmungen!

Bitte machen Sie sich frühzeitig mit den Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes und der Transitländer vertraut. Bei einigen Ländern beträgt die Vorbereitungszeit mindestens 5 Monate!

Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern! Über den aktuellen Stand europäischer und außereuropäischer Bestimmungen informieren: Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder und das Urlaubsberatungstelefon des Deutschen Tierschutzbundes. 

Gesundheitstipps für die Reise

Wenn der Vierbeiner mit auf große Fahrt soll, muss die Reise gründlich und vorausschauend geplant werden. Wer den organisatorischen Mehraufwand nicht scheut, wird durch die gemeinsam verbrachten Urlaubsfreuden reich belohnt. Damit der Reisepartner Hund zum Urlaubsglück beitragen kann, sollten einige tierärztliche Ratschläge beachtet werden:

Die meisten Hunde sind begeisterte Autofahrer. Aber auch Tiere, die das Autofahren schlecht vertragen oder ängstlich und übernervös reagieren, müssen nicht zuhause bleiben. Ein Beruhigungsmedikament, das der Tierarzt verordnet, lässt auch sie die Reise gut überstehen. Wichtig sind regelmäßige Bewegungspausen mit Trinkwasserangebot. Und grundsätzlich gilt für Hunde wie für Menschen: mit vollem Magen reist man schlecht. Also, bei kürzeren Fahrten erst am Fahrziel füttern, bei langen Fahrten nur kleine Häppchen zwischendurch anbieten.

Wenn im Wageninneren tropische Temperaturen herrschen, fühlen sich auch die vierbeinigen Passagiere nicht mehr wohl. Hunde können aufgestaute Körperwärme nur in geringem Maße abgeben, ein Hitzestau droht. Daher sollten Autofahrten auf die kühleren Tages- und Nachtstunden verlegt werden. Bei starker Sonneneinstrahlung sollte der Hund möglichst im schattigen Fußraum des Beifahrersitzes untergebracht oder mit hellen, feuchten Tüchern bedeckt werden. Tiere mit dunkler Fellfarbe sind für diese Fürsorge besonders dankbar. Muss der Hund kurzzeitig im geparkten Wagen bleiben, ist unbedingt ein schattiger Parkplatz aufzusuchen.

Auch am Urlaubsort muss dem Hitzschlagrisiko begegnet werden. Es empfiehlt sich, Bewegungsaktivitäten in der Mittagshitze einzuschränken und dem Hund einen kühlen Liegeplatz zuzuweisen. Steht eine Bademöglichkeit zur Verfügung, kann auch sie zur wohltuenden Abkühlung beitragen. Doch Vorsicht, Hunde können ebenso wie ihre Besitzer einen Sonnenbrand erleiden, besonders wenn sie sich häufig im oder am Wasser aufhalten. Meist verbrennt der Nasenspiegel, vor allem wenn er unpigmentierte Stellen aufweist. Hier hilft eine wasserfeste Sonnenschutzcreme. Gefährdet sind auch Tiere mit weißem, kurzem Fell und wenig Unterwolle (z.B. Dalmatiner, Bullterrier, West Highland White Terrier). Solche Rassen sollten möglichst im Schatten bleiben.

Viele Hunde reagieren empfindlich auf Futterumstellungen. Lässt sich am Urlaubsort die gewohnte Fütterung nicht fortsetzen, sollte die Umstellung allmählich erfolgen durch Zumischung steigender Anteile des neuen Futters in das gewohnte. Bei hohen Umgebungstemperaturen ist der Appetit oft vermindert. Das ist kein Grund zur Sorge, solange der Hund nicht an Gewicht verliert. Was nicht gefressen wird, sollte umgehend beseitigt werden. Rasch verderbende Futterreste können Anlass zu ernsthaften Magen-Darm-Störungen sein. Frisches Wasser (Trinkwasserqualität!) muss immer zur Verfügung stehen

Heiße Hündinnen können den Urlaubsfrieden nachhaltig stören. Es lohnt sich also, vor der Reise einen Blick auf den Zykluskalender der Hündin zu werfen und gegebenenfalls den Tierarzt um eine kurzfristige hormonelle Verschiebung des Ereignisses zu bitten.

Kleinere Hautwunden, die normalerweise nicht behandlungsbedürftig erscheinen, müssen in südlichen Ländern sorgfältig versorgt werden. Fliegen nutzen solche Möglichkeiten zur Eiablage. Die sich im Wundgebiet entwickelnden Maden können schwere Heilungsstörungen verursachen. Wer sich vor Reiseantritt von seinem Tierarzt eine individuelle Reiseapotheke zusammenstellen lässt, ist auch für solche Zwischenfälle bestens gerüstet.

Aus den vielbereisten südeuropäischen Ländern (z.B. Frankreich, Italien, Griechenland, Portugal, aber auch Ungarn und Südschweiz) können Hunde einige Infektionskrankheiten einschleppen, die nicht nur für sie selbst und ihre Artgenossen gefährlich sind, sondern auch für den Menschen. Auch hier gibt die Web-Seite des BpT wertvolle Tipps zur Vorbeuge und zur Behandlung.

Gesundheitstipp

Wenn Sie mit Ihrem Hund ein südliches Urlaubsland bereisen wollen, sorgen Sie durch Zecken- und Stechmückenschutz vor und vermeiden Sie den Kontakt zu herumstreunenden Tieren.

Falls Sie einen Hund aus einem südeuropäischen Land mitbringen, lassen Sie ihn mit dem Hinweis auf seine Herkunft unverzüglich in der heimatlichen Tierarztpraxis untersuchen.

Zeigt Ihr Hund nach einer Auslandsreise oder auch längere Zeit danach ein verändertes Verhalten, Schwächezustände oder Hautveränderungen, kann der Weg zum Tierarzt mit dem Hinweis auf die vorangegangene Reise lebensrettend sein.

Die meisten Reiseländer schreiben für die Einreise lediglich eine Tollwutschutzimpfung vor. In vielen Urlaubsländern ist aber die Infektionsgefahr für Staupe und Parvovirose höher als in Deutschland. Die rechtzeitige Impfung - auch wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist - schützt Ihren Hund vor Ansteckung am Urlaubsort und zu Hause.

Wer besser nicht mitreisen sollte

Wirklich gute Reisebegleiter sind - von Ausnahmen abgesehen - nur Hunde. Sie sind willige Passagiere im Auto und in öffentlichen Verkehrsmitteln und erweisen sich als anpassungsfähige Feriengäste am Urlaubsort. Aber auch sie müssen gelegentlich zu Hause bleiben, wenn beispielsweise eine Flugreise ansteht.

  • Katzen
  • Vögel
  • Kleine Heimtiere (Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Gerbile)

sollten in der Regel besser zu Hause bleiben. Für die meisten Katzen bedeutet Autofahren Stress und auch in fremder Umgebung fühlen sie sich unwohl. Vögel und kleine Heimtiere sind extrem hitzeempfindlich und sollten keinen tropischen Umgebungstemperaturen ausgesetzt werden.

Die vollständigen Informationen des Bundesverbandes der praktischen Tierärzte erhalten Sie auf dessen Webseite: www.tieraerzteverband.de unter der Rubrik „Infos Heimtiere"