Allgemeine Informationen

Wenn Sie erlaubnispflichtige Schusswaffen erwerben wollen oder besitzen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. In der Waffenbesitzkarte werden die Waffen des Besitzers behördlich registriert und eingetragen.

Erlaubnispflichtig ist auch die Munition für die in der Waffenbesitzkarte eingetragenen Schusswaffen. Sollten Sie für diese Schusswaffen Munition erwerben oder besitzen, muss diese in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden. Für andere Munitionsarten erhalten Sie die Erlaubnis durch einen Munitionserwerbsschein.

Wurde Ihnen bereits eine Waffenbesitzkarte erteilt, werden alle weiteren Waffen, die Sie erwerben, in diese Karte eingetragen.

Waffenschein

Wenn Sie eine Waffe nicht nur besitzen, sondern auch außerhalb Ihrer eigenen Wohnung, von Geschäftsräumen, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte bei sich führen wollen, benötigen Sie außerdem einen Waffenschein.

  • Informieren Sie sich bereits vor dem Erwerb einer Waffe über die maßgeblichen Vorschriften und setzen Sie sich zur Klärung von waffenrechtlichen Fragen mit der zuständigen Stelle in Verbindung
  • Ziehen Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde um, müssen Sie die Waffenbesitzkarte nicht umschreiben lassen. Mit Ihrer Anmeldung am neuen Wohnort erhält die dortige Meldebehörde automatisch die entsprechenden Daten.

Voraussetzungen

Alter

  • grundsätzlich: Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Sportschützen, die großkalibrige Waffen erwerben und besitzen wollen: Vollendung des 21. Lebensjahres 

Zuverlässigkeit

Die erforderliche Zuverlässigkeit setzt vor allem vh4> persönliche Eignung.
Die erforderliche persönliche Eignung besitzen beispielsweise diejenigen Personen nicht, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie geschäftsunfähig, alkoholabhängig oder psychisch krank sind.

Sachkunde

Nachweis durch:

  • Sachkundeprüfung vor einem staatlichen Prüfungsausschuss (Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig) oder einem staatlich anerkannten Prüfungsausschuss (zum Beispiel an einem Bildungsinstitut)
  • nur für Sportschützen: Nachweis auch durch Waffen-Sachkundeprüfung des Schützenvereins eines anerkannten Schießsportverbandes

Hinweis: Für Fragen zur Sachkundeprüfung und zu Einrichtungen mit staatlich anerkannten Prüfungsausschüssen wenden Sie sich bitte an das Referat 23 der Landesdirektion Sachsen in der Dienststelle Chemnitz.

Bedürfnis

Das Bedürfnis (ein vernünftiger Grund) zum Besitz einer Waffe kann sich aus einem besonders anzuerkennenden persönlichen oder wirtschaftlichen Interesse ergeben, etwa als Jäger, Sportschütze, Waffensammler, gefährdete Person, Waffenhersteller oder -händler sowie als Bewachungsunternehmer.

 

Verfahrensablauf

Nachweise erbringen

Die Nachweise der persönlichen Eignung und der Sachkunde müssen Sie selbst erbringen. Legen die Sachkundeprüfung ab und holen Sie gegebenenfalls das ärztliche / psychologische Gutachten ein, bevor Sie den Antrag auf die waffenrechtliche Erlaubnis stellen.

Antragstellung

  • Beantragen Sie die Waffenbesitzkarte bitte ausschließlich auf dem amtlich vorgeschriebenen Formular. Falls hier nicht verfügbar, erhalten Sie den Vordruck direkt bei der zuständigen Stelle.
  • Füllen Sie auf dem Antrag die entsprechenden Felder aus und reichen Sie diesen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Ordnungsbehörde ein.
  • Die Behörde prüft, ob die erforderliche Zuverlässigkeit der oder des Antragstellenden vorliegt. Dazu holt sie folgende Informationen ein:
    • eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister und aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister
    • eine Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle sowie
    • eine Auskunft der Verfassungsschutzbehörde, die für den Wohnsitz der oder des Antragstellenden zuständig ist.
    • Bestehen Bedenken zur persönlichen Eignung, kann die zuständige Stelle ein amtsärztliches, fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige oder körperliche Eignung verlangen.

Zuständigkeiten

Um Wartezeiten für Sie zu vermeiden, bitten wir im Vorfeld um eine Terminvereinbarung mit den jeweiligen Sachbearbeitern (siehe Ansprechpartner).

Die allgemeinen Sprechzeiten finden Sie auf der Startseite der Homepage unter Öffnungszeiten (oder einfach hier klicken).

Fristen

Erlaubnis zum Erwerb von Waffen

  • in der Regel 1 Jahr gültig (Ausnahmen für Jäger und Sportschützen eines anerkannten Verbandes)

Erlaubnis zum Besitz von Waffen:

  • im Allgemeinen unbefristet

Waffenerwerb

  • Wenn Sie aufgrund einer Erlaubnis eine Waffe erwerben, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von 2 Wochen schriftlich mitteilen und die Waffe in Ihre Waffenbesitzkarte eintragen lassen.

Kosten

Ausstellung einer Waffenbesitzkarte (90,00 )

Eintragung bzw. Austragen von Waffen in eine bereits erteilte Waffenbesitzkarte

25,00 € je Waffe

Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind durch die zuständige Behörde in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen

50,00 € je Überprüfung

Ansprechpartner

Jens Gebhardt

Sachbearbeiter Jagd-und Waffenrecht

Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht

(Einzugsgebiet: Torgau)

Marcel Mansch

Sachbearbeiter Jagd- und Waffenrecht

Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht

(Einzugsgebiet: Torgau)

Josefine Müller-Marendowska

Sachbearbeiterin Jagd- und Waffenrecht

Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht

Haus: B

(Einzugsgebiet: Delitzsch, Eilenburg, Schkeuditz, Taucha)

Laura Schroth

Sachbearbeiterin Jagd- und Waffenrecht

Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht

Haus: B

(Einzugsgebiet: Delitzsch, Eilenburg, Schkeuditz, Taucha)

Kevin Schmidt

Sachbearbeiter Jagd- und Waffenrecht

Sachgebiet Allgemeines Ordnungsrecht

(Einzugsgebiet: Oschatz)

Benötigte Unterlagen

Antragsvordruck (Waffenrechtliche Erlaubnis, Antrag)

Personalausweis oder Reisepass (bei Ausländern: Nationalpass)

gegebenenfalls: amtsärztliches, fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis

Sportschützen

  • Bescheinigung eines anerkannten Schießsportverbandes über Bedürfnis und eine mindestens zwölfmonatige schießsportliche Betätigung nach überörtlichen Regeln, Sachkundenachweis
  • Jäger: gültiger Jagdschein

Sammler

Sachkundenachweis, Nachweis über die kulturhistorische Bedeutung der beabsichtigten Anlegung oder Erweiterung einer Waffensammlung

Gefährdete

Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet sind und dass der Erwerb und Besitz einer Schusswaffe geeignet ist, diese Gefährdung zu mindern. Außerdem wird ein Sachkundenachweis verlangt.

Rechtsgrundlage