Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII haben die Möglichkeit zu Angeboten der Leistungsbereiche §§ 11, 13, 13a und 14 SGB VIII einen Projektantrag mit einem mehrjährigem Rahmenkonzept zu stellen. Grundlage für die Antragstellung bilden die Zielstellungen der Jugendhilfeplanung des Landkreises Nordsachsen TP I 2025 ff., S. 105 ff.

Die Antragstellung erfolgt gemäß den Vorgaben in der „Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen zur Fachkraftförderung in der Kinder- und Jugendarbeit sowie Familienbildung des Landkreises Nordsachsen“.

Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, die einen Antrag stellen möchten, werden gebeten, sich an die Fördermittelstelle des Jugendamtes per E-Mail an foerdermitteljugendamt@lra-nordsachsen.de zu wenden. Für eine Fach- und Antragsberatung steht die Jugendreferentin Uta Przikopp per E-Mail uta.przikopp@lra-nordsachsen.de und telefonisch unter 03421-758 6170 im Jugendamt zur Verfügung.

Die 2. Fortschreibung der Jugendhilfeplanung TP I 2025 – 2029 (direkter Link, auf unterstrichenen Bereich klicken) finden Sie auch unter www.landkreis-nordsachsen.de |Suchbegriff: Jugendhilfeplanung.